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Digitalen Nachlass rechtzeitig regeln

Ihre Bestatter vor Ort leisten wertvollen Beistand

Manche Bestatter in der Region bieten heute bereits ein „Leistungspaket“ rund um die Bearbeitung des digitalen Nachlasses an. Foto: Kzenon/stock.adobe.com

Eine aktuelle Studie von YouGov, zeigt auf, dass sich mehr als drei Viertel schon Gedanken über den eigenen Tod gemacht. Doch weniger als die Hälfte haben Regelungen für den Fall der Fälle getroffen. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist die Regelung des digitalen Nachlasses. Manche Bestattungsunternehmen in der Region bieten bereits ein „Leistungspaket“ zur Bearbeitung des digitalen Nachlasses an. Wir geben einen Überblick auf was es zu achten gibt.Bestehende Verträge gehen im Todesfall in der Regel auf die Erben über. Deshalb gilt es, möglichst schnell alle laufenden Verträge, Abonnements und kostenpflichtigen Mitgliedschaften zu kündigen.

Die Corona-Pandemie hat die Themen Tod und Sterben noch einmal stärker ins Bewusstsein der Gesellschaft gerückt. Doch es stellt sich die Frage, ob sich die Menschen deshalb mehr mit dem eigenen Tod auseinandersetzen.

Für die Erben beginnt nach dem Tod eines Angehörigen oft eine Suche nach Konten, Zugangsdaten, Verträgen. Um herauszufinden, welche Verpflichtungen bestehen, ist meist der E-Mail-Verkehr des Verstorbenen hilfreich. Doch selbst dieser ist oft nur mit dem Passwort des Verstorbenen abrufbar. Was, wenn die Hinterbliebenen es nicht kennen?

Person des Vertrauens benennen

Sinnvoll ist es, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund um die digitale Vorsorge zu betrauen. Dabei bewährt sich insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern, die an einem sicheren Ort hinterlegt werden sollte. Eine solche Liste stellt die Stiftung Warentest auf ihrer Internetseite bereit. Hier werden die Konten und Passwörter für genutzte E-Mail-Dienste, den Versandhandel, soziale Netzwerke, Bezahldienste, eigene Homepages und eigene Internetverkäufe abgefragt. Aber auch Daten etwa zu Online-Banking oder Streaming-Diensten sollten niedergelegt werden.

Eine Vollmacht erstellen

Verbindlicher ist eine Vollmacht. Mit ihr wird die Vertrauensperson genannt, die den digitalen Nachlass in ihrem Sinne regelt. Ergänzt werden detaillierte Angaben dazu, welche Daten gelöscht, welche Verträge gekündigt werden sollen, was mit dem Profil in den sozialen Netzwerken passiert und was mit im Netz vorhandenen Fotos geschehen soll.

Die Vollmacht muss handschriftlich verfasst, mit einem Datum versehen und unterschrieben sein. Unabdingbar ist, dass sie „über den Tod hinaus“ gilt. Eine Mustervorlage der Vollmacht stellen die Verbraucherzentralen online zur Verfügung.

Rechtssicher: ein Testament

Man kann den digitalen Nachlass auch in einem Testament regeln. Dieses muss ebenso alle Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und anderen Internet-Diensten enthalten. Man kann darin festlegen, dass nur bestimmte Personen Einblick in die Daten erhalten. Auch das Testament muss handschriftlich verfasst, klar formuliert und unterschrieben sein. Selbstformulierte Testamente können schnell unwirksam sein. Deshalb lohnt sich der Gang zum Fachanwalt für Erbrecht oder zum Notar.

Digitaler Nachlass bei Google und Facebook

Viele Internetanbieter haben bisher keine Regelungen für den digitalen Nachlass. Doch Google beispielsweise bietet einen Kontoinaktivität-Manager an.

Über ihn können Nutzer Google zu Lebzeiten mitteilen, wer Zugriff auf ihre Daten haben darf und wann das Konto gelöscht werden soll.

Facebook kann Konten in den sogenannten „Gedenkzustand“ versetzen. Außerdem gibt es bei Facebook die Möglichkeit, entweder einen Nachlasskontakt zu benennen, der sich um das Konto im Gedenkzustand kümmern soll, oder festzulegen, dass das Konto dauerhaft gelöscht werden soll. jb/pr
   

Digitaler Nachlass – die wichtigsten Punkte im Überblick

Rechtzeitig regeln und festhalten, wer sich um die digitale Vorsorge und das digitale Erbe kümmert und was mit den Konten und Dateien passieren soll, wenn man nicht mehr selbst in der Lage dazu ist.

Eine Vertrauensperson benennen und betrauen. Dies ist in einer schriftlich fixierten Vollmacht dokumentieren.

Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Passwörtern für die Vertrauensperson erstellen.

Bei Rückfragen und fehlenden Informationen können die Bestatter vor Ort kontaktiert werden.

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