Bei Unfällen im Ausland Versicherung für Unfälle im Ausland

Hamburg · Der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg empfiehlt Winterurlaubern eine Auslandsreisekrankenversicherung. Diese übernehme nach einem Skiunfall im Ausland sowohl die Kosten für ärztliche Behandlungen als auch für den Krankenrücktransport.

Die gesetzliche Krankenkasse bezahle die Behandlungskosten bestenfalls in der im Urlaubsland üblichen Höhe, maximal aber das, was in Deutschland regulär wäre. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernehme die entstehende Differenz, so der BdV.

(dpa)
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