Zusätzlichen Schutz muss Vermieter nicht bezahlten

Zusätzlichen Schutz muss Vermieter nicht bezahltenBerlin. (wbü) Genügt einem Mieter der vom Vermieter installierte Schutz vor Einbrechern nicht und bringt er deshalb selbst Sicherungsbeschläge an seiner Balkontür an, so kann er dafür nicht den Vermieter zur Kasse bitten. Im entsprechenden Fall hatte der Vermieter das gesamte Grundstück bereits mit Videokameras gesichert

Zusätzlichen Schutz muss Vermieter nicht bezahltenBerlin. (wbü) Genügt einem Mieter der vom Vermieter installierte Schutz vor Einbrechern nicht und bringt er deshalb selbst Sicherungsbeschläge an seiner Balkontür an, so kann er dafür nicht den Vermieter zur Kasse bitten. Im entsprechenden Fall hatte der Vermieter das gesamte Grundstück bereits mit Videokameras gesichert. Der Mieter hielt das allerdings nicht für ausreichend. Das Kammergericht Berlin vermisste eine entsprechende Verpflichtung, die sich aus dem Mietvertrag ergeben müsste. (KG Berlin, 8 U 33/08)Fertighausbauer muss sich absichern dürfenKarlsruhe. (wbü) Ein Anbieter von Einfamilienfertighäusern darf in Verträgen mit privaten Bauherren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, dass der Häuslebauer eine Bürgschaft für die gesamte Bauvertragsvergütung vorlegen muss. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und im entsprechenden Streitfall das Bedürfnis des Fertighausanbieters in den Vordergrund gestellt, seine Forderung absichern zu können (BGH, VII ZR 165/09).

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