Wohnungsbesitzer sollen Abrechnung prüfen

Wohnungsbesitzer sollen Abrechnung prüfenBonn. (dpa/tmn) Wohnungsbesitzer sollten sich jedes Jahr vom Verwalter ihrer Eigentümergemeinschaft eine Abrechnung über alle Einnahmen und Ausgaben vorlegen lassen. Der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum rät außerdem dazu, bei den 20 größten Posten auch stichprobenartig die Rechnungen zu prüfen

Wohnungsbesitzer sollen Abrechnung prüfenBonn. (dpa/tmn) Wohnungsbesitzer sollten sich jedes Jahr vom Verwalter ihrer Eigentümergemeinschaft eine Abrechnung über alle Einnahmen und Ausgaben vorlegen lassen. Der Verbraucherschutzverein Wohnen im Eigentum rät außerdem dazu, bei den 20 größten Posten auch stichprobenartig die Rechnungen zu prüfen. Außerdem sollten Wohnungseigentümer der Jahresabrechnung des Verwalters nicht zustimmen, wenn der Prüfbericht des Verwaltungsbeirates fehlt.Bessere Abschreibung für Photovoltaik-AnlagenMainz. (dpa/tmn) Besitzer von Photovoltaik-Anlagen können die Kosten für deren Anschaffung, Wartung und Reparatur von der Steuer absetzen. Dabei gelten seit diesem Jahr neue Regeln, teilt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz mit. So lassen sich bei der degressiven Abschreibung nun bis zu 12,5 Prozent des Nettorestwertes der Anlage von der Steuer absetzen. Zuvor waren es zehn Prozent. Außerdem ist eine Sonderabschreibung in dem Jahr möglich, in dem die Anlage in Betrieb ging.

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