Wohnungs-Wächter während Urlaubsreise

Kamen. Das ist die Regel im Sommer: Hunderttausende von Wohnungen oder Häusern stehen für ein paar Wochen leer. Und wer verreist war, der möchte bei der Rückkehr daheim alles so vorfinden wie zuvor. Die Lösung können Angehörige oder Nachbarn sein, die während der Abwesenheit nach dem Rechten sehen, Blumen gießen und die Wohnung lüften

Kamen. Das ist die Regel im Sommer: Hunderttausende von Wohnungen oder Häusern stehen für ein paar Wochen leer. Und wer verreist war, der möchte bei der Rückkehr daheim alles so vorfinden wie zuvor. Die Lösung können Angehörige oder Nachbarn sein, die während der Abwesenheit nach dem Rechten sehen, Blumen gießen und die Wohnung lüften. "Haushüter" eben, die das Ganze auch professionell betreiben könnten.

Wenn das dicke Ende naht

Das dicke Ende für die Heimkehrer könnte dennoch kommen, wenn sie feststellen, dass die wertvolle Blumenvase nur noch aus Scherben besteht. Oder der Teppich seinen Glanz verloren hat, weil er zwischendurch unter Wasser stand. Oder, schlimmer noch, die Wohnung tatsächlich zum Teil "leer geräumt" ist, da die freundliche Nachbarin einmal vergessen hatte, die Terrassentür abzuschließen. Wer haftet dann für die Schäden? Regelmäßig nicht diejenigen, die sich als - kostenlose - Helfer verdient machen wollten, dabei aber Fehler gemacht haben oder einfach ungeschickt waren. Denn wer einem anderen aus Gefälligkeit zur Seite steht, der rechnet natürlich nicht damit, dass er für Schäden aufkommen muss, die er versehentlich angerichtet hat. So haben die Gerichte regelmäßig entschieden. Ob aus moralischen Gründen doch "Ersatz geleistet" wird, ist die eine Frage. Und ob die zwischenzeitlich in den Urlaub Verschwundenen diesen Ersatz überhaupt annehmen, eine andere.

Davon abzugrenzen sind Situationen, in denen die Helfer zwar nicht vorsätzlich, aber doch grob fahrlässig Schäden verursacht haben. So könnte ein Gericht durchaus zu dem Ergebnis kommen, dass ein Urlauber nicht damit rechnen muss, dass der Nachbar vergisst, den Wasserhahn zuzudrehen, was die Überschwemmung der kompletten Wohnung zur Folge hat. Oder dass er über Stunden die Wohnungstür offen stehen lässt, während er - abgelenkt - im eigenen Garten werkelt, was Dieben die Arbeit leicht macht, sich an Nachbars Schätzen zu bereichern. Wohl dem, der als Haushüter unter anderem für solche Fälle auf eine private Haftpflichtversicherung zurückgreifen kann, die dann einspringen wird. Doch dem Haushüter muss zunächst einmal grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Wenn dies nicht gelingt, muss auch sein Versicherer nicht zahlen, weil den Haushüter keine "Schuld" trifft, die zu begleichen wäre. Allerdings bieten einige Versicherer auch für solche Grenzfälle Deckungsschutz an - natürlich gegen Aufpreis.

Hund beißt Haushüter

Und was passiert, wenn der Hund der ausgeflogenen Nachbarn daheim geblieben, aber dem Haushüter nicht immer freundlich gesonnen ist - sprich: ihn beißt? Handelt es sich um ein "Nutztier", das beispielsweise den Hof bewacht, so käme es darauf an herauszufinden, wer Schuld an dem Desaster trägt, ob der Vierbeiner zum Beispiel nicht richtig angeleint war. Ansonsten wäre es ein "Luxustier", wofür Frauchen oder Herrchen generell einzustehen haben - oder ihre Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Professionelle Haushüter hingegen haften nicht nur bei grober Fahrlässigkeit für ihre Fehler - sie werden schließlich für einwandfreie Arbeit bezahlt. Das ist so wie in jedem anderen Beruf auch.

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