Erfurt Witwe hat Anspruch auf Versorgung durch Betrieb

Erfurt · Arbeitgeber können Ansprüche auf eine betriebliche Hinterbliebenenversorgung nicht an eine Ehedauer von mindestens zehn Jahren knüpfen. Klauseln in den Verträgen, wonach die Hinterbliebenen erst nach zehn Jahren Ehe Anspruch auf die Leistungen haben, sind ungültig, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt urteilte (3 AZR 150/18). Eine solche Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen benachteiligt nach Auffassung der Richter den Versorgungsberechtigten unangemessen .

Geklagt hatte eine Witwe aus Hessen, die vor dem Tod ihres Mannes fast vier Jahre lang mit ihm verheiratet war. Nach Ansicht des Arbeitgebers hätte ihr die Witwenversorgung aber erst nach zehn Jahren Ehe zugestanden.

(dpa)
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