Grenzgänger Wo Grenzgänger nach Hilfe suchen

Saarbrücken · Arbeitskammer bietet Beratungstag mit Ansprechpartnern aus allen Bereichen.

Die Frau arbeitet im Saarland, lebt mit ihren Mann, der in Frankreich beschäftigt ist, in Lothringen. Neben dem gemeinsamen Sohn lebt auch die Tochter der Grenzgängerin aus einer ersten Ehe im Familienhaus. Im Alltag eine normale Situation. Beim Kindergeld wird sie aber zum Kopfzerbrechen. „In Frankreich wird die Familie als Einheit gesehen. Für zwei Kinder wird rund 130 Euro gezahlt. In Deutschland hingegen wird pro Kind berechnet, was bei zwei Kindern knapp 380 Euro macht. Also muss die deutsche Familienkasse die Differenz bezahlen“, erklärt Maïté Spohr von der Beratungsstelle für Grenzgänger Mosa in Forbach. „Bis sich beide Kassen verständigt haben, kann es im Extremfall bis zu einem Jahr dauern“. Das ist nur einer der rund 60 Fälle, die gestern beim Grenzgängertag der Arbeitskammer behandelt wurden.

Vertreter waren neben der Mosa auch Krankenkassen, Gewerkschaften, die deutsche und französische Arbeitsagentur sowie die Task Force Grenzgänger. „Jede Grenzgängersituation ist anders, aber die meisten Probleme betreffen nach wie vor Arbeits- und Sozialrecht“, erklärt Regine Janes von der Arbeitskammer. Oft würden die Menschen nach Frankreich wegen der Steuervorteile ziehen. Die ersten Probleme tauchen zum Beispiel nach einem Unfall auf, denn die Anforderungen für die Erwerbsminderungsrente sind in beiden Systemen sehr unterschiedlich. „Oder beim Jobverlust, wenn sie dann in ihrem Wohnort auf Französisch Arbeitslosengeld beantragen müssen.“ Obwohl die Pendlerzahlen von Lothringen ins Saarland laut der Interregionalen Arbeitsmarktbeobachtungsstelle bei knapp 16♦000 relativ konstant sind, nehmen immer mehr Menschen die Dienste der verschiedenen Beratungsstellen in Anspruch.

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