Urteil Wilkinson verliert im Rasierklingen-Streit
Düsseldorf · Schlechte Nachrichten für Millionen Männer: Das Düsseldorfer Landgericht hat dem Rasiererhersteller Wilkinson im Eilverfahren untersagt, weiterhin preisgünstige Ersatzklingen für den verbreiteten Nassrasierer „Mach3“ des Konkurrenten Gillette herzustellen. Durch die Nachahmerklingen werde ein Patent von Gillette über die Verbindung von Griff und Klingeneinheit verletzt, sagte gestern Richter Carsten Haase.
18.07.2017
, 20:32 Uhr
Vorhandene Vorräte an den Nachahmerklingen muss das Unternehmen laut Urteil einem Gerichtsvollzieher übergeben, bis über eine mögliche Vernichtung entschieden ist. Im Handel noch vorhandene Ware müsse jedoch nicht zurückgerufen werden, betonte eine Gerichtssprecherin.