Arbeit in Deutschland Wie hoch ist künftig der Mindestlohn?

Berlin · Morgen entscheidet eine Kommission über die neue Mindestentlohnung. Wahrscheinlich ist ein Anstieg um 35 Cent auf 9,19 Euro pro Stunde.

 8,84 Euro – so viel müssen Arbeitgeber aktuell für eine Stunde Arbeit in Deutschland mindestens zahlen.

8,84 Euro – so viel müssen Arbeitgeber aktuell für eine Stunde Arbeit in Deutschland mindestens zahlen.

Foto: epd/Norbert Neetz

Ab 2019 gilt ein neuer Mindestlohn. Wie hoch er ausfallen soll, darüber entscheidet morgen die Mindestlohnkommission. Das Gremium aus Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sowie der Wissenschaft orientiert sich bei seiner Empfehlung am Tarifindex des Statistischen Bundesamts. Der umfasst eine Berechnung der Lohnentwicklung aufgrund hunderter Tarifverträge. Die Statistikbehörde hatte im Januar bekannt gegeben, dass der monatliche Index der tariflichen Stundenverdienste von Dezember 2015 bis Dezember 2017 um 4,8 Prozent gestiegen ist. Sehe die Kommission keine besonderen Umstände in der Konjunkturentwicklung, so das Statistikamt, werde sie der Tarifentwicklung folgen: „Unter diesen Voraussetzungen würde der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro ansteigen.“

Im Vorfeld der Entscheidung warnte das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW) vor überzogenen Forderungen: „Für einen höheren Anstieg sehen wir keinen Grund“, sagte IW-Tarifexperte Christoph Schröder. „Als Regelfall soll die Steigerung des Mindestlohns der Entwicklung des Tariflohnindexes ohne Sonderzahlungen folgen.“

Die Kommission soll laut Gesetz im Rahmen einer Gesamtabwägung prüfen, welche Höhe einen angemessenen Mindestschutz für die Beschäftigten bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet. Deshalb wird mit Spannung erwartet, ob der Mindestlohn künftig höher oder niedriger liegt als 9,19 Euro. Die Politik dürfte die Empfehlung der Kommission umsetzen.

Stimmberechtigt sind zunächst nur die sechs Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter. Kommt keine Mehrheit zustande, macht der Vorsitzende einen Vermittlungsvorschlag. Bleibt es auch dann bei einem Patt, entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die beiden Wissenschaftler dürfen nicht mit abstimmen, sondern nur beraten.

DGB-Chef Reiner Hoffmann hatte „einen ordentlichen Zuschlag“ gefordert. Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung betonte, das Niveau des deutschen Mindestlohns sei im internationalen Vergleich relativ niedrig. Wer zum gegenwärtigen Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde beschäftigt sei, könne in vielen Großstädten wegen der stark gestiegenen Mieten auch als Alleinstehender oft kein Leben ohne zusätzlichen Hartz-IV-Bezug führen.

Der IW-Experte Schröder sagte, 9,19 Euro sicherten den Mindestlohnempfängern einen Anstieg der Realverdienste. „Zwar ist die Beschäftigungslage derzeit gut“, sagte er. „Mehrere Wirtschaftsforschungsinstitute haben ihre Konjunkturprognose für 2018 und 2019 vor allem wegen außenwirtschaftlicher Risiken jedoch deutlich herabgesetzt.“ Überdies mahne die OECD an, dass junge geringqualifizierte Männer aus dem In- und Ausland besser gefördert werden sollten, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. „Dies sollte nicht durch zu hohe Mindestlohnsteigerungen erschwert werden“, warnte Schröder.

Die Entscheidung der Kommission wird direkt im Anschluss an die Sitzung bekannt gegeben. Bisher stieg der 2015 eingeführte Mindestlohn einmal, nämlich 2017 von 8,50 auf 8,84 Euro pro Stunde.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) rechnet mit einer deutlichen Erhöhung: „Angesichts der guten wirtschaftlichen Lage gehe ich von einer kräftigen Erhöhung aus“, hatte er gesagt.

(dpa)
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