SZ-Telefonratgeber Energetische Sanierung Wenn ein Haus so richtig gut verpackt wird

Saarbrücken · Gefördert werden die Dämmung der Außenwände, der Dachflächen, der Decken sowie der Austausch der Heizung.

  Die energetische Sanierung wird vom Staat belohnt.

 Die energetische Sanierung wird vom Staat belohnt.

Foto: dpa/Armin Weigel

Die beiden Architekten und Energieberater der Verbraucherzentrale des Saarlandes, Reinhard Schneeweiß und  Robert Steffen, standen den Lesern der Saarbrücker Zeitung bei allen Fragen rund um die energetische Sanierung Rede und Antwort.

Welche Energiesparmaßnahmen werden  generell gefördert?

Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen die dazu beitragen, das energetische Niveau eines Altbaus zu verbessern, wie zum Beispiel die Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken, Kellerdecken oder der Austausch der Heizung.

Wie sieht die Förderung aus?

Neben dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erfolgt die Förderung durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die KfW vergibt zum Beispiel zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss. Voraussetzung ist eine Beratung und Bestätigung der Energiemaßnahmen durch einen Energieeffizienzexperten bereits,  wenn der Antrag gestellt wird.

Mein Warmwasserspeicher ist kaputt und ich möchte einen neuen kaufen. Gibt es hierfür Fördermöglichkeiten?

Der bloße Austausch des Warmwasserspeichers wird nicht gefördert. Sofern in diesem Zusammenhang der alte Heizkessel durch eine Brennwertheizung ersetzt wird, ist unter Umständen eine Förderung möglich.

Wird der Austausch meiner alten Brennwertheizung durch eine neue Brennwertheizung gefördert?

Nein. In den Förderrichtlinien der KfW heißt es hierzu, dass der außer Betrieb genommene Heizkessel kein Brennwertkessel sein darf. Wird das alte Brennwertgerät durch einen Pelletheizung ersetzt, könnte Förderung über die BAFA in Anspruch genommen werden.

Ich bewohne ein Haus aus den 1970er Jahren und möchte die Fenster erneuern. Kann ich hierfür Förderung in Anspruch nehmen?

Fördervoraussetzung für Fenster ist zum einen, dass der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) der neuen Fenster nicht größer als 0,95 W/m²K (Watt pro Quadratmeter und Kelvin) ist. Des Weiteren muss der U-Wert der Fenster größer sein als die der umgebenden Wandflächen. Bei einem ungedämmten Haus aus den 1970er Jahren ist die zweite Forderung in der Regel nicht erfüllt. Als Lösung bietet sich an, die Wände ebenfalls zu dämmen.

Als Laie kann ich nur schwer beurteilen, welche  energetischen Maßnahmen für eine Förderung am sinnvoll­sten sind. Wo kann ich mich in dieser Sache beraten lassen?

Die Verbraucherzentrale des Saarlandes bietet einen Gebäude-Check vor Ort an, bei dem ein Energieberater das Gebäude auf sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen überprüft. Wie alle Angebote der Energieberatung der Verbraucherzentrale ist auch der Energie-Check anbieter­unabhängig. Dank der Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium variiert der Kostenbeitrag für den Verbraucher zwischen zehn Euro für den Basis-Check und 40 Euro für den Detail-Check. Interessenten können sich anmelden unter der Telefonnummer (06 81) 5 00 89-15 oder unter 08 00-8 09 80 24 00 (kostenfrei).

Weitere Informationen zu Beratungsterminen und Beratungsorten der Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt es  im Internet unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder www.vz-saar.de

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