Saarbrücker Arbeitsrechtstag Weniger Klagen, aber Fragen zum „Arbeitsrecht 4.0“

Saarbrücken · Muss man sich um die Arbeitsrichter in Deutschland sorgen? Vor zehn Jahren wurden bei ihren Dienststellen noch 454 892 Klagen eingereicht. 2016 lag dieser Wert bei 361 639 – also gut 20 Prozent niedriger.

 Mario Eylert, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, war als Referent zu Gast in Saarbrücken.

Mario Eylert, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, war als Referent zu Gast in Saarbrücken.

Foto: Tobias Fuchs

Das Saarland bewegt sich in diesem Vergleich über dem Bundestrend. Hier betrug das Minus mehr als ein Viertel.

Mario Eylert, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, spricht beim Saarbrücker Arbeitsrechtstag von einem „erheblichen Rückgang“ der Klagen. Wie erklären sich Experten das? Die Arbeitsgerichtsbarkeit sei immer konjunkturabhängig, sagt Gerhard Binkert, bis 2013 als Präsident am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

Gegenwärtig brummt die deutsche Wirtschaft. Andererseits wandelt sich die Arbeitswelt durch die Digitalisierung in einem ungekannten Tempo. „Wir stehen an der Schwelle zum Arbeitsrecht 4.0.“ So formuliert es Binkert, neben Eylert der zweite Referent bei der Tagung im Saarbrücker Schloss.

Überwiegend sind es Arbeitnehmer, Gewerkschaften und Betriebsräte, die vor Arbeitsgerichte ziehen. Sie sehen sich zunehmend mit Grauzonen konfrontiert, neuen technischen Möglichkeiten, veränderten Erwartungen an Arbeitnehmer. Wie steht es etwa um die gesetzlichen Ruhezeiten, wenn die Arbeit durch E-Mail und Smartphone immer nur einen Klick entfernt ist? „Ich halte das für ein Problem, was so leicht nicht zu lösen ist“, sagt Binkert: „Es ist ein Auseinanderklaffen zwischen den Üblichkeiten bei der Erreichbarkeit und den gesetzlichen Vorschriften.“

Sein Kollege Eylert hat dazu ein Fallbeispiel mitgebracht: Nach Feierabend soll sich ein Mitarbeiter bis Mitternacht für seinen Vorgesetzten bereithalten. Doch im Kino verpasst der Angestellte den entscheidenden Anruf. Der Vorgesetzte droht mit einer Abmahnung. Im Grundsatz sieht das deutsche Arbeitszeitgesetz eine Ruhezeit von elf Stunden vor. Nur: Wird diese Zeit durch einen einzigen Anruf unterbrochen?

Was in Saarbrücken deutlich wird: Das Arbeitsrecht ist meist hochpolitisch. So stritten sich CDU/CSU und SPD in den Koalitionsverhandlungen über Befristungen oder das Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit. Einig war sich die Große Koalition in der vergangenen Legislatur beim Tarifeinheitsgesetz, das 2017 auch das Bundesverfassungsgericht billigte. Es schreibt vor, dass in Betrieben der Tarifvertrag mit der Gewerkschaft greift, die über die meisten Mitglieder verfügt. Das Plazet aus Karlsruhe wertete die „Süddeutsche“ als „Beschäftigungsprogramm für Arbeitsrichter“. Braucht man sich also um die Zunft nicht zu sorgen? Eylert glaubt nicht, dass er sich am Bundesarbeitsgericht mit der Tarifeinheit wird befassen müssen: „Es wird keiner zum Krachen lassen kommen.“

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