Was sich in diesem Jahr ändert

2017 müssen sich die Verbraucher wieder auf einige Änderungen einstellen: Die EEG-Umlage steigt, die Unterhaltsregeln werden ausgeweitet, und es gibt einen neuen 50-Euro-Schein. afp-Mitarbeiter Carsten Hauptmeier hat die wichtigsten Neuerungen des kommenden Jahres zusammengestellt.

 Der neue, fälschungssichere 50-Euro-Schein soll ab April in Umlauf kommen. Foto: dpa

Der neue, fälschungssichere 50-Euro-Schein soll ab April in Umlauf kommen. Foto: dpa

Foto: dpa

Höherer Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab Januar von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Für einen Beschäftigten in Vollzeit bedeutet dies ein Plus von rund 55 Euro brutto im Monat.

Garantiezins sinkt: Der Zins für Lebensversicherungen sinkt für Neuverträge zum 1. Januar von 1,25 auf 0,9 Prozent. Dabei handelt es sich um den Zinssatz, den Versicherungen ihren Kunden bei Vertragsbeginn höchstens zusichern dürfen.

Strom wird teurer: Verbraucher müssen sich auf höhere Stromrechnungen einstellen. Die EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom steigt um gut einen halben Cent auf 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Netzentgelte steigen. Im Saarland haben aber die meisten Versorger angekündigt, die Preise trotz der Erhöhungen konstant zu halten.

Telefonieren im Ausland: Ab Mitte Juni soll nach dem Willen der EU-Kommission das gebührenfreie Roaming ohne zeitliche Einschränkung kommen. Im EU-Ausland kann dann zu genau demselben Preis wie im Heimatland telefoniert werden.

Neuer 50-Euro-Schein: Ab April 2017 wird die umgestaltete Banknote ausgegeben. Der neue 50-Euro-Schein soll fälschungssicherer sein. Es ist nach dem Fünf-, dem Zehn- und dem 20-Euro-Schein die vierte Banknote, die seit 2013 ausgetauscht wird.

Flexi-Rente: Ältere Arbeitnehmer können den Übergang in die Rente künftig flexibler gestalten. Ab Jahresmitte wird reduziertes Arbeiten vor dem regulären Rentenalter ebenso erleichtert wie eine Erwerbstätigkeit darüber hinaus.

Neue Grenzen bei Kranken- und Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen. In der Rentenversicherung steigt die Grenze im Westen von 6200 Euro auf 6350 Euro pro Monat, im Osten von 5400 auf 5700 Euro. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sie sich bundesweit auf 4350 Euro.

Unterhalt: Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende soll ausgeweitet werden. Die Reform sieht vor, dass der Vorschuss künftig nicht nur wie derzeit bis zum 12. Lebensjahr des Kindes maximal sechs Jahre lang gezahlt wird, sondern bis zum 18. Lebensjahr. Bund und Länder haben sich aber noch nicht auf die Finanzierung geeinigt. Deshalb ist auch noch unklar, wann die Änderung genau kommt. Angestrebt wird ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis März.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort