Justiz VW muss bei Diesel-Pkw Kaufpreis erstatten

Homburg · Die drei Urteile des Landgerichts Saarbrücken sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Vor dem Landgericht Saarbrücken haben drei Besitzer eines VW Diesel mit Erfolg den Wolfsburger Volkswagen-Konzern verklagt. Die Richter verdonnerten nach Angaben der Homburger Rechtsanwaltskanzlei Gebhardt & Kollegen VW, den Kaufpreis zurückzuzuzahlen. Die Saarbrücker Richter vertraten die Auffassung, dass für die in den VW-Autos eingebaute Schummelsoftware nicht nur der Händler als Verkäufer, sondern auch der Hersteller hafte.

Denn es liege eine „vorsätzlich sittenwidrige Schädigung“ durch führende Vertreter des Konzerns vor, sagt Christoph Denig, der für die Kanzlei Gebhardt & Kollegen die Autobesitzer vertrat. Denn die Top-Manager hätten gewusst oder wissen müssen, dass die Schummelsoftware eingebaut werde. Daher liege eine so genannte Organisations-Pflichtverletzung vor. Die Rückzahlungs-Pflicht umfasse nicht nur die Kernmarke VW, sondern auch die Konzernmarken wie beispielsweise Auto, Seat oder Skoda, in deren Autos die gleichen Motore eingebaut worden seien. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Gegen eines habe VW schon Berufung eingelegt, sagt Denig. Die Aktenzeichen der drei Fälle lauten: 12 O 206/17, 12 O 217/17 und 12 O 218/17.

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