Steuer-Probleme Vorwürfe gegen Sparkassenchef

Berlin · (dpa) Sparkassenpräsident Georg Fahrenschon muss sich wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung verantworten, weil er Steuererklärungen zu spät abgegeben hat. Fahrenschon räumte gestern Fehlverhalten ein, bestritt aber, eine vorsätzliche Straftat begangen zu haben.

Die Staatsanwaltschaft München wirft ihm vor, seine Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen für 2012 bis 2014 erst 2016 abgegeben zu haben. Sie sieht darin eine „vorsätzliche Steuerhinterziehung“. Fahrenschon dagegen bezeichnet es als ein Versäumnis. Er habe nicht nur sämtliche ausstehenden Steuern sondern auch die „zu Recht erhobenen Säumniszuschläge bezahlt“, sagt der Sparkassen-Präsident.

(dpa)
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