Liberalisierung des Fahrdienst-Marktes Scheuer will mehr Konkurrenz für Taxis erlauben

Berlin · Es ist ein weit verbreiteter Trend vor allem in Großstädten: Per Smartphone neue Fahrdienst-Angebote bestellen oder mit anderen Kunden teilen. Das eigene Auto bleibt stehen oder wird gleich ganz abgeschafft – auch wegen der vielen Staus in Ballungsräumen.

Immer mehr Mobilitätsdienste werben um Kunden. Bisher aber gibt es noch rechtliche Hürden. Der hart umkämpfte Markt soll nun liberalisiert und wesentliche Auflagen für neue Mobilitätsdienstleister sollen gestrichen werden. Taxis müssen sich auf mehr Konkurrenz einstellen.

Das geht aus Eckpunkten des Verkehrsministeriums für eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes hervor. Die Liberalisierung von Fahrdienst-Angeboten wird in der schwarz-roten Koalition von der Bedeutung her mit der Öffnung des Fernbusverkehrs in Deutschland Anfang 2013 verglichen.

Verbraucherverbände begrüßten die Pläne. Das Taxigewerbe dagegen warnte vor massiven Auswirkungen. Die geplanten Änderungen wären eine „Katastrophe“, sagte Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) würde das Taxigewerbe „plattmachen“.

Konkret soll laut den Eckpunkten die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagenfirmen mit Fahrern – wie Uber – abgeschafft werden. Bislang müssen diese nach jeder Fahrt an den Hauptstandort zurückkehren und dürfen anders als Taxis nicht auf der Straße auf Kunden warten. Es erscheine aber „sinnvoll, bestimmte Bereiche für den Taximarkt zu reservieren“, heißt es in dem Papier des Ministeriums. Wann die digitale Vermittlung von Fahrten selbst als Beförderungsleistung einzustufen ist, werde außerdem klar definiert. Vor allem die geplante Abschaffung der Rückkehrpflicht für Mietwagen sorgte beim Taxigewerbe für Entrüstung. Dies wäre für Taxiunternehmen „existenzbedrohend“, sagte Grätz. „Mietwagen-Dienste mit Chauffeur könnten dann frei in den Innenstädten kreisen auf der Suche nach Kunden. Selbst wenn bestimmte Bereiche wie Flughäfen oder Bahnhöfe für Taxis reserviert wären – das wäre nur schwer zu kontrollieren.“

Ein weiterer Kernpunkt der Eckpunkte ist, dass das sogenannte Pooling-Verbot für Mietwagen mit Fahrer aufgehoben werden soll. Anbieter könnten dann künftig auch Pooling-Dienste anbieten, also Fahrgäste mit ähnlichem Start und Ziel einsammeln. Dies zielt vor allem auf eine Stärkung von Angeboten im ländlichen Raum.

Zugleich ist ein Schutzmechanismus für den öffentlichen Personennahverkehr vorgesehen: Eine Genehmigung des Verkehrs mit Mietwagen soll laut Eckpunkten verboten werden, sofern die zuständige Verkehrsbehörde feststelle, dass ansonsten „einzelne ertragreiche Linien“ gefährdet seien. Auf diese Weise sollen die Kommunen den Mietwagenverkehr entsprechend steuern können.

Auf dem Fahrdienst-Markt gibt es eine Vielzahl neuer Angebote. Dazu zählen Mietwagenfirmen, Fahrdienst-Vermittler und Shuttle-Dienste. Auch Autokonzerne drängen in diesen Markt. Sie wollen sich langfristig zu Mobilitätsdienstleistern wandeln.

In der schwarz-roten Koalition war mit Blick auf die Eckpunkte von einem ersten Aufschlag die Rede. Es könne noch Monate dauern, bis es einen Referentenentwurf für eine Novellierung des Gesetzes gebe.

„Moderne Mobilitätsdienstleistungen dürfen den Verbrauchern nicht länger vorenthalten werden“, sagte Marion Jungbluth, Verkehrsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Pooling, Fahrdienste oder digital-buchbare Rufbusse – alles was hilft, Mobilität für die Menschen nachhaltig zu sichern, sollte grundsätzlich erlaubt werden.“

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