Online-Handel Online-Shopping ohne Diskriminierung

Brüssel · Eine EU-Verordnung verbietet die Benachteiligung von Kunden, wenn sie grenzübergreifend online einkaufen wollen.

 Die Schnäppchenjagd im Internet wird für EU-Bürger ab Montag deutlich einfacher.

Die Schnäppchenjagd im Internet wird für EU-Bürger ab Montag deutlich einfacher.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Pünktlich zur heißen Phase im Weihnachtsgeschäft tritt am Montag eine EU-Verordnung zum Online-Shopping in Kraft. Damit dürfen dann Online-Händler nicht mehr Kunden benachteiligen, die in einem anderen EU-Land wohnen, dort gerade ins Internet gehen oder im EU-Ausland ihre Bank haben. Bislang passierte es Kunden häufig, dass sie online keinen Zugang zu bestimmten Produkten bekamen oder auf Seiten umgeleitet wurden mit anderen Tarifen. Diese Diskriminierungen werden im Fachjargon Geoblocking genannt.

Ein paar Beispiele: Ein Freizeitpark in der Nähe von Paris hat Kunden, die nicht in Frankreich ins Internet gegangen sind, Tickets online zu deutlich höheren Tarifen verkauft. Ein Fahrrad-Händler mit Sitz in Großbritannien hat Kunden, die in Deutschland ins Netz gegangen sind, umgeleitet auf eine Seite mit wesentlich höheren Endverkaufspreisen.

2015 hat die EU-Kommission eine Kaufstudie bei Onlinehändlern in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse: Nur auf gut einem Drittel der Webseiten konnten Kunden online von einem anderen EU-Land aus einkaufen. Nur fast die Hälfte der Online-Händler war bereit, ins EU-Ausland zu liefern. Nur gut drei Viertel der Seiten erlaubten es Kunden aus dem EU-Ausland, sich zu registrieren. Am häufigsten betraf das Geoblocking elektrische Haushaltsgeräte (86 Prozent), gefolgt von Computer-Hardware und Elektronik (79), Computerspielen und Software (73), Bekleidung und Schuhen (65).

Es werden drei Situationen festgelegt, in denen Verbraucher innerhalb der EU nicht mehr unterschiedlich behandelt werden dürfen. So hat ein Kunde, etwa aus Belgien, künftig Anspruch darauf, bei einem deutschen Online-Händler ein Produkt zu kaufen. Er muss es zu den gleichen Konditionen kaufen können wie ein Kunde aus Deutschland. Allerdings: Er hat auch künftig keinen Anspruch, dass ihm der Händler die Ware auch nach Belgien liefert. Der Kunde kann sich aber das Produkt abholen oder auf eigene Rechnung den Transport an die Haustür organisieren. Zweiter Fall: Ein Verbraucher, etwa aus Spanien, hat künftig Anspruch, von einem Unternehmen in Bulgarien eine elektronische Dienstleistung, etwa Cloud-Dienste, zu den gleichen Preisen zu bestellen wie ein Kunde aus Bulgarien. Dritter Fall: Ein deutscher Familienvater hat Anspruch darauf, bei einem französischen Freizeitpark direkt Tickets zu erwerben. Er darf künftig nicht mehr auf eine Internet-Seite in Deutschland umgeleitet werden.

In einigen Bereichen greift die Verordnung jedoch nicht. So können TV-Sender nach wie vor Kunden aus dem Ausland blockieren und verhindern, dass sie online ihre Angebote nutzen. Auch Finanzdienstleistungen für Privatkunden sowie Verkehrsdienstleistungen sind nicht erfasst.

Die neuen Spielregeln gelten ab Montag. Die 28 EU-Mitgliedsländer müssen nun Behörden benennen, die vor Ort für die Kontrolle sowie bei Verstößen für die Festsetzung von Strafen zuständig sind. In Deutschland dürften dafür die Behörden auf Länderebene zuständig sein. Wie in Brüssel zu hören ist, haben etliche Mitgliedstaaten noch keine Kontrollbehörden installiert. Daher könnte es sein, dass einige schwarze Schafe unter den Online-Händlern weiter Geoblocking-Praktiken anwenden.

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