Telefonratgeber Krankenkassen Grenzen bei Medikamentenzuzahlung

Saarbrücken · Es gab viele Fragen zu den Voraussetzungen für eine freiwillige oder gesetzliche Krankenversicherung.

 Zahlreiche Krankenkassen buhlen in Deutschland um die Gunst der Versicherten. Ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen ist schwierig.

Zahlreiche Krankenkassen buhlen in Deutschland um die Gunst der Versicherten. Ein Wechsel von der privaten zur gesetzlichen ist schwierig.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Die Telefonaktion zum Thema Krankenversicherung ist auf großes Interesse gestoßen.  Am Telefon waren Angela Tschirch vom Verband der Ersatzkassen und Stephan Caspary vom Verband der privaten Krankenversicherung. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Meine Zuzahlungen für Medikamente sind in diesem Jahr ziemlich hoch. Muss ich die unbegrenzt zahlen?

Nein. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass maximal zwei Prozent des Einkommens für Zuzahlungen aufzuwenden sind. Bei chronisch Kranken sind es ein Prozent. Lassen Sie sich am besten von Ihrer Kasse das entsprechende Formular schicken und von weiteren Zuzahlungen befreien. Den Antrag müssen Sie jedes Jahr neu stellen.

Ich bin in meiner Kasse freiwilliges Mitglied und muss außer für meine Altersrente auch für meine Vermietungseinkünfte Beiträge zahlen. Kann ich mich auch als Pflichtmitglied registrieren lassen?

Der Status wird nach gesetzlichen Regeln festgelegt. Nur wer 90 Prozent der zweiten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich versichert war, wird zu Rentenbeginn als Pflichtmitglied eingestuft und muss auf zusätzliche Einkünfte wie eben Mieteinnahmen keine Beiträge zahlen. Sie haben die 90 Prozent nicht erreicht und wurden somit zum freiwilligen Mitglied. Für diese gilt, dass Sie auf alle Einkünfte bis zur Bemessungsgrenze Beiträge zu zahlen haben. Diese Grenze liegt in diesem Jahr bei 4425 Euro monatlich, im nächsten bei 4537,50 Euro. Eine Chance, in die Pflichtversicherung zu kommen, gibt es, wenn Sie Kinder haben: Seit vergangenem Jahr werden drei Jahre Mitgliedschaft pro Kind angerechnet. Sie sollten von Ihren Kasse prüfen lassen, ob dies reicht, die fehlenden Jahre auszugleichen.

Als Angestellte habe ich ja nur den halben Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlt. Jetzt als Rentnerin zahle ich den vollen Beitrag allein. Habe ich wegen der halben Beiträge aus meiner Angestelltenzeit auch geringere Ansprüche im Pflegefall?

Nein, da müssen Sie sich keine Sorgen machen. Unabhängig von der Höhe Ihrer Beiträge haben Sie Anspruch auf alle Leistungen, die je nach Pflegegrad vorgesehen sind.

Welche Möglichkeiten habe ich, den Beitrag für die private Krankenversicherung zu reduzieren? Ich bin seit 1985 beim gleichen Unternehmen versichert.

Als erstes sollten Sie Ihre Versicherung nach einem gleichartigen, aber günstigeren Tarif fragen. Dorthin können Sie ohne Verluste wechseln. Sparpotenzial gibt es auch, wenn Sie den Leistungsumfang reduzieren oder den Selbstbehalt erhöhen. Ansonsten steht noch der Standardtarif für Altkunden oder der Basistarif für Neukunden ab 2009 zur Verfügung. Diese Tarife entsprechen ungefähr dem Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen. Ein Wechsel des Versicherers lohnt gerade für langjährig Versicherte wie Sie nicht, da Sie dabei Ihre Alterungsrückstellungen zurücklassen.

Ich bin als Selbstständiger privat versichert und habe seit längerem mit erheblichen Auftragsrückgängen zu kämpfen. Kann ich in die gesetzliche Kasse wechseln?

Als Selbstständiger grundsätzlich nicht. Ein Wechsel ist nur nach der Aufgabe ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit möglich. Dann kommt Ihr Alter ins Spiel: So lange Sie unter 55 Jahre alt sind, werden Sie Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse, sobald Sie eine Festanstellung mit einem Gehalt über 450 Euro und unter 4950 Euro brutto im Monat bekommen. Sind Sie älter, ist eine Rückkehr zur gesetzlichen Kasse nur über die Familienversicherung über Ihre gesetzlich versicherte Ehefrau möglich. Hier gilt diese Altersgrenze nicht. Allerdings dürfen Sie dann nicht mehr als 435 Euro im Monat verdienen. Im nächsten Jahr werden es 445 Euro sein.

Bekomme ich als privat Versicherter auch einen Zuschuss zur Krankenversicherung wenn ich in Rente gehe?

Ja. Der Zuschuss beträgt – wie bei gesetzlich Versicherten auch – 7,3 Prozent Ihrer Altersrente. Ab 2019 kommen voraussichtlich weitere 0,45 Prozentpunkte dazu. Das entspricht dem halben durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Den Zuschuss müssen Sie bei Rentenversicherer extra beantragen und Ihre Beitragsbescheinigung vorlegen.

Als Rentnerin bin ich gesetzlich pflichtversichert. Demnächst werde ich mein Haus verkaufen. Muss ich für den Erlös Beiträge an die gesetzliche Kasse zahlen?

Nein.

Mein Sohn ist jetzt mit dem Studium fertig. Er ist schon immer privat versichert. Wie geht es nun nach dem Studium weiter?

Das hängt davon ab, was er beruflich macht. Solange er nicht berufstätig ist, bleibt er privat versichert. Das Gleiche gilt, wenn er sich selbstständig macht. Nimmt er eine Festanstellung mit einem Gehalt von mindestens 450,01 Euro monatlich an, wird er gesetzlich pflichtversichert.

Ich bin bei meinem Mann familienversichert, habe aber einem kleinen Nebenerwerb. Wie viel kann ich damit verdienen, ohne aus der Familienversicherung auszuscheiden? Was würde passieren, wenn mein Einkommen steigt?

Solange ihre Einkünfte aus dem Nebenerwerb die Summe von 435 Euro monatlich nicht übersteigen, bleiben Sie familienversichert.

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