Diskriminierung durch Vermieter Studie: Ausländischer Name erschwert Wohnungssuche

Berlin · () Menschen mit einem ausländischen Namen haben es laut einer Studie in Deutschland deutlich schwerer, eine Wohnung zu finden. „Besonders hart trifft es Wohnungssuchende mit türkischer oder arabischer Herkunft. In jedem vierten Fall, in dem ein Deutscher eine Einladung zu einer Besichtigung erhält, werden sie übergangen“, berichteten Datenjournalisten des Bayerischen Rundfunks (BR) und des „Spiegel“ als Bilanz ihres „Experiments“. Die Autoren hatten 20 000 Anfragen mit erfundenen deutschen und nicht-deutschen Profilen an private und gewerbliche Anbieter in zehn großen Städten geschickt. Rund 8000 Antworten erhielten sie. Untersucht wurde allein die „erste Stufe des Auswahlprozesses“, also die schriftliche Bewerbung.

„Wir hören auch aus unseren Mietervereinen Ähnliches“, sagte der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Man müsse aber unterscheiden zwischen den Einkommensgruppen. „Wer ein hohes Einkommen hat, hat auch mit ausländischem Namen kein großes Problem letztlich, eine Wohnung zu finden.“ Mit geringeren Einkommen sei es dagegen sowohl für Deutsche wie auch Ausländer schwierig. „Und in solchen Situationen werden Ausländer dann am ehesten diskriminiert.“ Das beste Rezept dagegen seien Neubauten: „Wenn man genügend Wohnungen hat, wird sich dieses Problem langsam wieder erübrigen“, sagte Siebenkotten.

Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, sieht es ähnlich: „Je angespannter der Wohnungsmarkt, desto größer das Risiko für Diskriminierung. Wir sehen auch einen Trend,
dass bestimmte Gruppen, Nationalitäten oder Asylsuchende von vornherein in Wohnungsanzeigen ausgeschlossen werden.“ Lüders rief dazu auf, das nicht hinzunehmen und sich Unterstützung zu suchen. „Es darf nicht vom Namen abhängen, ob man eine Wohnung bekommt oder nicht“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)  zur Studie.

Der Eigentümerverband Haus & Grund sieht die Vorwürfe als ungerechtfertigt an. Ein Sprecher sagte: „In Deutschland gilt das Antidiskriminierungsgesetz. Daran halten sich die privaten Vermieter. Im Übrigen wurden und werden in manchen Bundesländern bis zu 80 Prozent der Menschen, die im Zuge der Flüchtlingskrise zu uns kamen, bei privaten Eigentümern untergebracht.“

(dpa)
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