Geoblocking Streaming im Ausland wird einfacher

Brüssel · Aufhebung von Grenzblockaden bringt Deutschen im Ausland künftig Vorteil beim Nutzen ihrer Dienste

 Urlauber und Geschäftsreisende können bei Aufenthalten im Ausland künftig ihre kostenpflichtigen Streaming-Dienste uneingeschränkt nutzen: von Musik bis hin zu Film-Bibliotheken. Die EU hat Schranken aufgehoben.

Urlauber und Geschäftsreisende können bei Aufenthalten im Ausland künftig ihre kostenpflichtigen Streaming-Dienste uneingeschränkt nutzen: von Musik bis hin zu Film-Bibliotheken. Die EU hat Schranken aufgehoben.

Foto: dpa/Jens Kalaene

Urlaubsstrand oder Fußball-WM? Das schließt sich künftig nicht mehr aus. Ab dem 1. April können EU-Bürger ihre bezahlten Abonnements für Musik, Filme und TV-Sender auch im europäischen Ausland nutzen. Das Geoblocking muss auf Betreiben der EU beendet werden. Die wichtigsten Fakten:

Welche Online-Inhalte sind künftig auch außerhalb meines Landes nutzbar?

Es geht um sogenannte Streaming-Dienste für Musik wie Spotify, Deezer oder Google sowie Amazon Music, um Film-Datenbanken wie Netflix, Amazon Prime oder Maxdome. Außerdem wirken sich die neuen Vorschriften auf bezahlte TV-Abo-Sender wie Sky Go aus. Bisher endete das heimische Angebot an den Landesgrenzen, weil das Urheberrecht eine europaweite Nutzung nicht möglich machte. Nun wird der Kunde seine Sender auch unterwegs nutzen können.

Was kostet das zusätzlich?

Es gibt keine Zusatzkosten. In der EU-Verordnung heißt es, dass alles so verfügbar sein muss wie zu Hause. Also: gleicher Preis und gleiche Qualität.

Wie stellen die Anbieter fest, ob ich ein gültiges Abonnement habe?

Der Anbieter wird dies bei Vertragsabschluss oder -verlängerung tun. Dabei stehen ihm verschiedene Möglichkeiten zu Wahl, von denen er zwei nutzen darf: Zahlungsangaben, Bezahlung von Rundfunkgebühren, bestehende Internet- oder Telefonverträge, Überprüfung der IP-Adresse des Online-Gerätes (Smartphone, Tablet, Laptop, Computer).

Dürfen diese Daten dauerhaft gespeichert werden?

Nein. Um das Erstellen von Bewegungsprofilen zu verhindern, müssen die Diensteanbieter alle Daten über den Aufenthaltsort ihrer Kunden nach zwei Monaten löschen.

Gilt diese neue Freiheit auch für den Tatort oder die Heute-Nachrichten?

Nein, die öffentlich-rechtlichen Anstalten bleiben zunächst außen vor. Das liegt an ihrer anderen Vergütungsstruktur für urheberrechtlich geschützte Beiträge. Allerdings praktizieren die Sender selbst das inzwischen dort großzügig, wo sie eigene Rechte haben. Die ARD bietet nach eigenen Angaben über 90 Prozent ihrer Sendungen ohne Geoblocking an.

Warum war das alles so schwierig?

Im Hintergrund geht es um grundsätzliche Urheberrechtsfragen. Lizenzen für Filme und Produktionen mussten bisher für jedes Land einzeln erworben werden. Das ist ein großes Geschäft. Selbst die namhaften Hollywood-Studios haben die Verordnung bekämpft. Nun ist geklärt, dass der Kunde eines Bezahl-Dienstes ja seine Gebühren für die Rechte entrichtet – egal wo er ein Angebot nutzt.

Es gibt ja auch kostenlose Online-Dienste. Müssen die sich nach den neuen Vorschriften richten?

Nein. Sie können wählen, ob sie ihr Angebot freischalten, also auch außerhalb der Grenzen des Wohnsitzlandes anbieten oder nicht.

Gibt es eine Begrenzung für den Auslandsaufenthalt? Oder darf ich ein solches Abo auch nutzen, wenn ich dauerhaft in ein anderes Land ziehe?

Nein. Es ist ausdrücklich von kurzzeitigen Aufenthalten die Rede. Dazu zählen Urlaubs- oder Geschäftsreisen – und wohl auch der Aufenthalt zum Studium. Wer als Rentner seinen Wohnsitz in ein anderes EU-Land verlegt, muss sich einen inländischen Anbieter suchen.

Geoblocking spielt ja auch eine wichtige Rolle beim Online-Shopping. Gilt das Verbot auch dort?

Das ist richtig. Ob Hotelzimmer, Mietwagen oder Eintrittsticket – zwei Drittel aller Anbieter arbeiten immer noch mit Geoblocking, sperren so ausländische Kunden aus und können so Einheimischen günstigere Preise oder Konditionen anbieten. Die Europäische Union hat sich bereits darauf verständigt, dass auch diese Beschränkungen und Diskriminierungen künftig fallen müssen. Es dauert bis November 2018. Dann muss die Regelung endgültig umgesetzt sein.

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