Solarstrom vom Dach soll auch Mietern nützen

Berlin · Hausbesitzer sollen mit einem neuen Gesetz Anreize bekommen, um Sonnenenergie günstig an Mieter verkaufen zu können.

Die Energiewende bedeutet für Mieter meist nur höhere Kosten. Eine neue Förderung soll das ändern. Der Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums befindet sich auf der Zielgeraden. Vorgesehen ist, den Vermietern Anreize zu geben, den von ihnen - oder von einer Firma in ihrem Auftrag - auf dem Hausdach erzeugten Solarstrom an die Mieter zu verkaufen. Die bisherige Förderung reichte nicht, um Mieterstrom zu einem Massenphänomen zu machen. Der Ertrag soll für den Vermieter nun höher sein als bei einer Einspeisung ins allgemeine Netz, und für Mieter sollen die Kosten niedriger sein als beim normalen Strompreis.

Spielraum für diese Win-Win-Situation besteht, weil etliche Kosten der normalen Einspeisung wie etwa Netzentgelte nicht anfallen und der Mieterstrom-Lieferant zudem die normale Vergütung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz abzüglich 8,5 Cent je Kilowattstunde erhalten soll. Erwartet wird, dass sich Mieter und Vermieter den zusätzlichen Vorteil von etwa vier Cent je Kilowattstunde hälftig teilen - was für die Durchschnittsfamilie mit 4000 Kilowattstunden Verbrauch 80 Euro Ersparnis im Jahr bedeuten würde. Die Mieter sollen frei entscheiden können, ob sie den Strom vom eigenen Vermieter oder einem anderen Anbieter beziehen. Die Vertrags- und Kündigungsbedingungen sollen identisch sein. Sie behalten so eine starke Marktposition. Die Vermieter müssen schon günstig anbieten, um ihren Strom im eigenen Haus verkaufen zu können.

Experten schätzen, dass Gebäude mit insgesamt 3,4 Millionen Mieterhaushalten geeignet wären. "Wir wollen, dass möglichst viele an der Energiewende teilhaben -- indem der Strom nicht nur grüner, sondern auch kostengünstiger wird", sagte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil. Die Verbände der Energie-, Kommunal- und Wohnungswirtschaft reagierten überwiegend positiv auf den Entwurf. Ihre Änderungswünsche, die unserer Redaktion vorliegen, betrafen die Befreiung von Informationspflichten, die Ausdehnung des Modells auch auf andere erneuerbare Energien und den Wunsch, sogenannte Quartierslösungen zu ermöglichen. Demnach soll das Modell auch gelten, wenn die Solaranlage nicht auf dem eigenen, sondern einem benachbarten Dach steht.

Als schwierig gilt ein Vorbehalt von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Er lehnt es ab, für das Modell das Gewerbesteuerrecht zu reformieren. Aus Sicht des Wirtschaftsministeriums ist es nötig, die Lieferung von Mieterstrom von der Gewerbesteuer auszunehmen. Andernfalls würden vor allem die bisher von der Gewerbesteuer befreiten städtischen Wohnungsbaugesellschaften in diese Steuerpflicht rutschen und dann womöglich auf die Nutzung des Mieterstrom-Modells verzichten. Die Kabinettsitzung am 26. April ist die letzte Gelegenheit, um das Gesetz vor der Sommerpause durch den Bundestag zu bringen. Danach ist Wahlkampf. Auch um die Kosten der Energiewende.

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