Saarbrücken Saar-Wirtschaft kritisiert Rückkehrrecht

Saarbrücken · (faa/dpa/afp) Die saarländische Industrie- und Handelskammer (IHK) sieht in dem Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit ein Problem für die Wirtschaft. „Das Gesetz beschränkt die unternehmerische Gestaltungsfreiheit und belastet sie mit zusätzlicher Bürokratie“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Heino Klingen.

Konkret sieht der Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vor, dass Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate bei einem Unternehmen angestellt sind, einen Antrag auf eine Verringerung ihrer Arbeitszeit für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren einreichen können. Bestimmte Gründe, wie etwa die Pflege von Angehörigen oder die Erziehung von Kindern, müssen dabei nicht angegeben werden. Gestellt werden muss der Antrag schriftlich mindestens drei Monate vor der gewünschten Verringerung der Arbeitszeit.

Da es jedoch vor allem für kleine Betriebe schwierig ist, Teilzeitbeschäftigten wieder einen Vollzeitjob zu geben, gilt die Regelung nur für Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Für Arbeitgeber, die zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer beschäftigen, soll es zudem eine besondere Zumutbarkeitsgrenze geben. Hier müssen die Arbeitgeber je 15 Arbeitnehmern nur einem den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. Klingen hält aber auch die Grenze von 45 zu gering.

Heil hat seinen ursprünglichen Entwurf in einem entscheidenden Punkt geändert: Wenn ein bereits Teilzeitbeschäftigter mehr arbeiten will, soll es sich nun um einen konkret zu benennenden Arbeitsplatz handeln. Der Arbeitgeber muss außerdem die Entscheidung getroffen haben, diesen zu schaffen oder zu besetzen.

Die Geschäftsführerin der Arbeitskammer, Beatrice Zeiger, sagte, der Rechtsanspruch helfe Betroffenen, der Teilzeitfalle zu entfliehen. „Wer aktuell von einer Vollzeitstelle auf eine Teilzeitstelle wechselt, bleibt meistens dauerhaft darauf sitzen“, sagte sie. Kritisch sieht Zeiger, dass Betroffene in Kleinstbetrieben ausgenommen sind.

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