Saar-Landtag verabschiedet Mittelstandsförderungsgesetz

Saarbrücken · Der saarländische Landtag hat gestern in zweiter Lesung das Mittelstandsförderungsgesetz verabschiedet. Das neue Gesetz soll es kleineren Unternehmen ermöglichen, leichter an öffentliche Aufträge zu kommen. So sollen beispielsweise Projekte in kleinere Fach- und Teillose aufgeteilt werden.

Außerdem sollen eine sogenannte Clearingstelle und eine Nachprüfstelle eingerichtet werden. Die Clearingstelle dient dazu, Rechtsvorschriften schon im Vorfeld auf Mittelstandsfreundlichkeit zu prüfen und kleine Unternehmen vor zu viel Bürokratie zu schützen. Über die Nachprüfstelle wiederum können Unternehmen die Rechtmäßigkeit einer Auftragsvergabe bei öffentlichen Aufträgen überprüfen lassen.

Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie Handwerkskammer des Saarlands begrüßen das neue Gesetz. Zur Clearingstelle allerdings sehen sie noch Klärungsbedarf. So sei noch offen, inwieweit ihre Stellungnahmen im Gesetzgebungsverfahren Berücksichtigung finden, monieren die Hauptgeschäftsführer beider Kammern. Fraglich sei außerdem, welchen rechtlichen Status die neue Stelle haben werde.

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