Urteil Riester-Verträge sind auch bei Insolvenz nicht pfändbar

Karlsruhe · () Wer wegen Überschuldung in einer Privatinsolvenz steckt, muss nicht um seinen Riester-Renten-Vertrag fürchten. Voraussetzung ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) allerdings, dass staatliche Zulagen gezahlt wurden. Außerdem dürfen die Altersvorsorgebeiträge den Höchstbetrag nicht übersteigen. Ansprüche aus einem solchen Vertrag seien nicht übertragbar, begründete der für Insolvenzrecht zuständige IX. Senat gestern seine Entscheidung. Somit könnten sie auch nicht gepfändet werden (IX ZR 21/17).

Verhandelt wurde der Fall einer Frau, deren Privatinsolvenzverfahren 2014 in Aschaffenburg eröffnet wurde. Der Insolvenzverwalter kündigte 2015 den Vertrag bei der Allianz, in den die Frau insgesamt 333 Euro eingezahlt hatte. Der Rückkaufwert betrug 172,90 Euro. Vor dem Amtsgericht Stuttgart war der Insolvenzverwalter mit der Kündigung gescheitert. Das Landgericht Stuttgart entschied anders und sprach ihm ein Kündigungsrecht zu.

Nach der Entscheidung des Senats reicht es für die Unpfändbarkeit aus, wenn der Vertrag zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig war, ein Zulagenantrag für die entsprechenden Jahre gestellt war und die Voraussetzung für die Zahlung der Zulagen vorlagen. Den konkreten Fall verwies der BGH noch einmal zur weiteren Aufklärung an das Landgericht Stuttgart zurück.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) reagierte positiv auf das Urteil. „Riester-Sparer können weiterhin darauf vertrauen, dass ihr für das Alter mit staatlicher Förderung angespartes Riester-Vermögen auch im Fall einer finanziellen Notlage geschützt ist“, teilte ein Sprecher mit. Das Urteil verdeutliche aber auch, wie wichtig es sei, die staatliche Zulagen zu beantragen.

Der Anwalt der Allianz-Versicherung hatte in der Verhandlung darauf hingewiesen, dass Riester-Verträge besonders für Menschen mit geringem Einkommen konzipiert wurden und diese ein höheres Risiko für Überschuldung hätten. Eine Pfändbarkeit würde damit auch der Absicht des Gesetzgebers widersprechen, Altersarmut vorzubeugen. In Deutschland gibt es rund 16,5 Millionen Riester-Verträge.

(dpa)
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