immo Reparaturen auch für den Mitmieter

Karlsruhe · Ist in einer Mietwohnung die Gastherme defekt, so hat der Vermieter dafür zu sorgen, dass sie repariert wird. Das gilt auch dann, wenn der Mieter die Wohnung seiner Tochter und deren Freund überlassen hatte.

Ob diese überhaupt in der Wohnung wohnen dürfen, spielt bei der Frage der Reparatur keine Rolle. (BGH, AZ: VIII ZR 99/17)

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