Streit um Saarbrücker Gießerei Neue Halberg Guss muss Deutz weiter beliefern

Saarbrücken · Im Streit mit dem Zulieferer Neue Halberg Guss (NHG) hat der Motorenhersteller Deutz einen Etappensieg vor Gericht errungen.

 Das Werk in Saarbrücken.

Das Werk in Saarbrücken.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Wie Deutz am Mittwoch mitteilte, muss die NHG nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken die Kölner Firma weiter mit Kurbelgehäusen und Zylinderköpfen beliefern. Die Verfügung gelte bis Jahresende (Az. 1 o 293/18). Deutz-Chef Frank Hiller begrüßte die Entscheidung:  „Wir haben Planungssicherheit – das ist das Wichtigste.“ Nach seiner Darstellung hatte die NHG mit einem Lieferstopp gedroht und Preiserhöhungen, hohe Einmalzahlungen im Millionenbereich und Abnahmeverpflichtungen für eine Fortsetzung der Belieferung verlangt. Der Vertrag mit der Deutz AG läuft bis 2020, der Rechtsschutz des Gerichts gilt aber nur bis Jahresende. Beim sogenannten „Eilrechtsschutz“ sind solch kurze Zeiträume üblich. Sollte die NHG danach wieder den laufenden Vertrag kündigen wollen, werde man sich abermals „mit allen rechtlichen Mitteln schützen“, hieß es von Deutz. Ein NHG-Sprecher wollte sich zunächst nicht äußern. Gerüchten zufolge weigert sich das Unternehmen aber, für Deutz zu produzieren.

In Saarbrücken ist die Fertigung nach Angaben der Gewerkschaft IG Metall am Dienstag wieder angelaufen – allerdings nur für einen Kunden. Das Werk bekommt also wieder Schrott. In Leipzig müsse die Produktion aber wohl heruntergefahren werden, weil bestimmte Rohstoffe nicht geliefert werden. Die NHG-Geschätsführung weigert sich, den Forderungen der Lieferanten nach Vorkasse nachzukommen.

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