Mobilfunk-Internet Netzbetreiber kritisieren die 5G-Vergaberegeln

Berlin · Hohe Auflagen für die Platzhirsche sowie Erleichterungen für Neueinsteiger: Es gibt Ärger über die Regeln für das neue mobile Internet.

 Eine 5G-Antenne steht auf einem Testgelände. Das ultraschnelle mobile Internet 5G ist noch Zukunftsmusik, abgesehen von einigen Feldversuchen.

Eine 5G-Antenne steht auf einem Testgelände. Das ultraschnelle mobile Internet 5G ist noch Zukunftsmusik, abgesehen von einigen Feldversuchen.

Foto: dpa/Oliver Berg

(dpa) Eigentlich soll es jetzt schon bald auf den Weg kommen, das neue, ultraschnelle Mobilfunk-Internet. Dessen Ausbau ist dringend notwendig, wenn unter anderem der Fortschritt beim autonomen Fahren sein Tempo halten soll. Doch nun könnte es noch einmal enger werden mit dem baldigen Ausbau. Grund dafür ist der Widerstand der Netzbetreiber gegen die Vergaberegeln. Diese seien in ihrem finalen Entwurf „klar rechtswidrig“, teilte Vodafone mit. Ein Gerichtsstreit droht.

Die Bundesnetzagentur hatte erst vor wenigen Wochen den Regelentwurf veröffentlicht, der nach einer Sitzung des Beirats der Behörde heute in Berlin beschlossen werden könnte. Auf Basis dieses Textes sollen dann im Frühjahr 2019 die 5G-Frequenzen für den ultraschnellen Mobilfunk versteigert werden. Ziel ist es, bis Ende 2024 alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie Zugstrecken mit schnellem mobilen Internet zu versorgen.

Die 5. Mobilfunkgeneration (5G) soll für die Industrie und andere Wirtschaftszweige in Deutschland eine zentrale Rolle spielen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Innovationen wie Autonomes Fahren oder Telemedizin benötigen ultraschnelles Internet. Die Politik wertet 5G auch als Chance für Deutschland, hier wieder auf die Überholspur zu kommen.

Vor allem an zwei Punkten des Entwurfs entzündet sich die Kritik der Netzbetreiber: an der geforderten Netzabdeckung sowie an den deutlich geringeren Vorgaben, die Neueinsteiger erfüllen müssen.

Der Entwurf der Bundesnetzagentur enthalte für die Flächenversorgung „weiter verschärfte Auflagen, die deutlich über das hinausgehen, was die Behörde zuvor selbst als zumutbar und verhältnismäßig bezeichnet hat“, heißt es in einem Schreiben der Deutschen Telekom an die Bundesregierung. Die Vorgaben wären zudem „kontraproduktiv für Investitionen“.

Negativ werten die Netzbetreiber auch die Regeln, die neue Wettbewerber beim Markteintritt zu befolgen hätten. Für sie würden dann deutlich schwächere Auflagen gelten als für die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica.

Grundsätzlich gilt den Regeln zufolge, dass die Gewinner der Auktion bis Ende 2022 pro Bundesland 98 Prozent der Haushalte mit einer Datenrate von mindestens 100 mBit/s versorgen sollen. Und an Verkehrswegen müssten Reaktionszeiten von zehn Millisekunden gewährleistet werden – eine Voraussetzung für autonomes Fahren.

Neueinsteiger allerdings müssen nur eine geringere Abdeckung garantieren. Damit die Kunden trotzdem nicht in Funklöcher fallen, sollen sie über ein „National Roaming“ die Netze der Konkurrenz mitbenutzen dürfen. Dieses schreibt die Bundesnetzagentur nicht als Pflicht vor, sondern als Verhandlungsgebot an die Marktteilnehmer. Verweigert sich jedoch ein Unternehmen, schaltet sich die Netzagentur ein, es drohen Bußgelder. Die Netzbetreiber fürchten nun hohe Investitionslasten, während die neue Konkurrenz dank relativ milder Auflagen erstarken könnte.

Telefónica (O2) moniert außerdem, dass die aus ihrer Sicht strengen Versorgungsauflagen nur mit Rückgriff auf andere, längst vergebene Frequenzen mit mehr Reichweite eingehalten werden können. Tatsächlich ermöglichen die nun zur Vergabe stehenden Frequenzen zwar eine ultraschnelle Übertragung, aber nur eine geringe Reichweite. Sie eigneten sich „rein physikalisch und wirtschaftlich nicht dazu, größere Flächen zu versorgen“, argumentiert Telefónica. „Wir prüfen, ob es überhaupt rechtlich möglich ist, indirekt für die in einer vorherigen Auktion erworbenen Frequenzen rückwirkend Ausbauauflagen festzulegen.“

(dpa)
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