BGH-Urteil Nachbar haftet für Brandschaden

Karlsruhe · Bundesgerichtshof nimmt Eigentümer für ausuferndes Feuer in die Pflicht.

Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Brandschäden am Nachbarhaus haften, die durch Arbeiten an seinem Dach entstanden sind. Auf ein Verschulden komme es dabei nicht an, sagte die Vorsitzende Richterin gestern bei der Urteilsverkündung. Das sei zwar nicht neu, aber der Umgang mit dem nachbarrechtlichen Ausgleich mache in der Rechtsprechung immer wieder Probleme. (Az.: V ZR 311/16).

2011 war ein Gebäude im historischen Zentrum von Quedlinburg nach Arbeiten am Flachdach abgebrannt. Die Versicherung des ebenfalls beschädigten Nachbarhauses verlangte von den Erben des inzwischen gestorbenen Eigentümers fast 98 000 Euro. Beim insolventen Handwerker war nichts zu holen.

Der BGH sieht nun den Anspruch auf einen nachbarrechtlichen Ausgleich (Paragraf 906 BGB), weil der Eigentümer den Auftrag zur Reparatur des Daches gegeben hatte. Es komme nicht darauf an, ob der Auftraggeber bei der Auswahl des Handwerkers Sorgfaltspflichten verletzt habe oder nicht.

(dpa)
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