Bundestag setzt auf Brückenteilzeit Bundestag gibt den Weg frei für Brückenteilzeit

Berlin · Beschäftigte größerer Betriebe können künftig ihre Arbeitszeit für ein bis fünf Jahre reduzieren, ohne fürchten zu müssen, ihren Vollzeitarbeitsplatz zu verlieren. Der Bundestag verabschiedete gestern das Gesetz zur Brückenteilzeit.

Die Arbeitgeber sehen neue Belastungen auf die Wirtschaft zukommen. Grüne und Linksfraktion erklärten, zu viele Beschäftigte blieben ausgeschlossen. Die FDP kritisierte die Regelungen als teilweise willkürlich.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, die lange umkämpfte Brückenteilzeit trage dazu bei, „dass Arbeit zum Leben besser passt“ und leiste damit auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Ohne die Garantie auf einen Vollzeitarbeitsplatz zurückkehren zu können, habe Teilzeitarbeit vor allem Frauen bisher häufig in die „Teilzeitfalle“ geführt, mit geringerem Verdienst und geringer Rente. Beschäftigte können ab 2019 mit dem Arbeitgeber eine befristete Teilzeitbeschäftigung vereinbaren, wenn sie bei dem Betrieb mindestens ein halbes Jahr angestellt sind. Das Gesetz gilt aber nur für Unternehmen mit über 45 Beschäftigten. Arbeitnehmer in kleineren Betrieben erhalten die neuen Rechte nicht. Zumutbar ist eine Brückenteilzeit pro 15 Beschäftigte. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die schon in Teilzeit arbeiten, ändert sich nichts.

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