Musterklagen sollen Verbraucher im Streit mit Unternehmen helfen

Berlin · Verbraucher sollen künftig einfacher Schadenersatz und andere Ansprüche von Unternehmen einklagen können. Dazu sollen Verbände und Organisationen in einem einzigen Gerichtsprozess zentrale Fragen klären lassen können, wie aus einem Referentenentwurf des Bundesverbraucherministeriums hervorgeht. Besonders nach dem Beginn des VW-Diesel-Skandals waren Rufe nach einem besseren Schutz für Verbraucher laut geworden. Das Ministerium nennt Beispiele wie unzulässige Gebühren für Kredite, unrechtmäßige Preiserhöhungen von Energieanbietern oder annullierte Flüge.

Im Anschluss an das Musterverfahren müsste der Einzelne dem Entwurf zufolge trotzdem noch klagen. Aber die sachliche Entscheidung wäre schon gefällt. Dazu soll es ein zentrales Register geben. Wenn sich ein Verbraucher dort einträgt, hätte das Musterurteil auch in seinem Fall bindende Wirkung. Zudem würde die Verjährung aufgehalten. Eingetragene Verbraucherschutz-Organisationen, Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern sollen klagen können. Häufig bestünden Konsumenten nicht auf ihren Ansprüchen, weil ihnen Prozesse zu aufwendig oder unsicher erschienen, heißt es. Vorteile gebe es auch für beklagte Firmen: Sie müssten nicht zahlreiche Prozesse parallel durchstreiten.

Solch eine Musterfeststellungsklage unterscheidet sich aber von Sammelklagen, wie sie in den USA mit dort oft sehr hohen Schadenersatz-Summen üblich sind. Der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner sagte, der Entwurf sei auch für Unternehmen "kostengünstig", denn sie seien nur einem Musterprozess ausgesetzt und nicht vielen tausenden. "Eine Anwaltsindustrie wie in den USA verhindern wir genau dadurch", sagte Fechner dem "Handelsblatt".

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