Mit haushaltsnahen Dienstleis- tungen die Steuerlast senken

Sie können Teile der Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Ihres Haushalts ausführen würden, von der Steuer absetzen, wenn Sie damit eine Firma oder

einen Selbstständigen beauftragen. Maximal kann man dabei Arbeitskosten von 20.000 Euro zu einem Fünftel in der Einkommensteuererklärung geltend

machen. Daraus ergibt sich ein direkter Abzug von bis zu 4.000 Euro im Jahr von Ihrer Steuerschuld. Sie können den Steuervorteil unter Umständen auch mit anderen Vorteilen kombinieren. Ihr Steuerberater vor Ort hilft bei der Berechnung.

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