Metall: Zeitarbeit bis vier Jahre

Frankfurt/Saarbrücken · In der Metall- und Elektroindustrie können Zeitarbeiter künftig bis zu vier Jahre beschäftigt werden. Das bestätigte der Hauptgeschäftsführer der saarländischen Metall- und Elektroindustrie (ME Saar), Joachim Malter.

Hintergrund der Tarifeinigung ist, dass am 1. April ein neues Gesetz in Kraft getreten ist, nach dem Leiharbeitnehmer höchstens 18 Monate lang einem anderen Betrieb überlassen werden können. Danach müssen sie übernommen oder abgezogen werden. "Allerdings sieht das Gesetz auch eine Öffnungsklausel vor", sagt Malter. Voraussetzung einer längeren Beschäftigung in der Zeitarbeit als 18 Monate sei allerdings, "dass sowohl der Betriebsrat als auch der Arbeitgeber zustimmen muss". Außerdem müsse es sich um ein konkret benanntes Projekt handeln, bei dem es unerlässlich sei, dass eine zeitliche Befristung auf maximal vier Jahre erlaubt sein müsse. "Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eine neue Produktionslinie errichtet wird", zählt Malter als Beispiel auf.

Die Ausnahme gilt allerdings nur für tarifgebundene Unternehmen, die Mitglied eines Arbeitgeberverbandes sind. Zudem müssen sie über einen Betriebsrat verfügen. Ohne diesen gilt künftig die Höchstfrist von 18 Monaten.

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