Strafprozess am Landgericht Saarbrücken Mehrjährige Haftstrafen wegen Millionen-Betrugs

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat drei Geschäftsleute aus dem Saarland wegen Millionenbetruges zu Haftstrafen zwischen sieben Jahren sowie sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Feststellung der Richter hatten die Angeklagten mit ihrer Firma Alphapool in den Jahren 2009 bis 2013 bundesweit mehrere hundert Geldanleger um fast sieben Millionen Euro geprellt. Ein erheblicher Teil dieses Geldes, rund 1,3 Millionen Euro, sei über die Jahre als Gehalt, Provision oder sonstige Zahlung an die drei Männer geflossen.

Das Landgericht Saarbrücken hat drei Geschäftsleute aus dem Saarland wegen Millionenbetruges zu Haftstrafen zwischen sieben Jahren sowie sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Feststellung der Richter hatten die Angeklagten mit ihrer Firma Alphapool in den Jahren 2009 bis 2013 bundesweit mehrere hundert Geldanleger um fast sieben Millionen Euro geprellt. Ein erheblicher Teil dieses Geldes, rund 1,3 Millionen Euro, sei über die Jahre als Gehalt, Provision oder sonstige Zahlung an die drei Männer geflossen.

Die Beschuldigten wiesen die Vorwürfe zurück. Sie haben über Jahrzehnte im Bereich Versicherungen und Finanzdienstleistungen gearbeitet und sind heute zwischen 56 und 65 Jahre alt. Einer von ihnen betonte: „Wir hatten definitiv zu keinem Zeitpunkt vor, unsere Kunden zu betrügen. Niemals.“ Man habe gemeinsam mit den Kunden ein gutes Geschäft machen wollen. Zum Vorteil beider Seiten. „Wir haben daran geglaubt. Zu 100 Prozent. Sonst hätten wir es nicht gemacht.“ Aber leider sei das Anlagemodell gescheitert, so der Angeklagte.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist dieses Scheitern kein Zufall. Das Ganze sei ein kriminelles Schneeballsystem gewesen, in dem die Gewinne der einen Anleger mit dem Kapital der anderen Anleger bezahlt worden seien. Das habe überhaupt nicht gutgehen können. Auch die Richter ließen kein gutes Haar an dem Geschäftsgebaren der Angeklagten. In einem Modell ging es demnach um Lebensversicherungen oder Bausparverträge von Kunden. Diese wurden vor Fälligkeit an Alphapool abgetreten, von einem Rechtsanwalt gekündigt und zum Rück-
kaufwert mit der Versicherung abgewickelt. So kam das Saarbrücker Finanz-Unternehmen an Geld. Dieses Geld sollte anschließend in Immobilien und Immobilienkredite investiert werden und sich so deutlich vermehren. Am Ende sollte sich das eingesetzte Kapital der Anleger innerhalb von zehn bis 15 Jahren verdoppeln – für mehr als 900 Anleger ein offenbar verlockendes Angebot.

Die Angeklagten hätten anfangs aber gar keine Investitionen mit dem Kapital der Anleger geplant, sagten die Richter. Bei Vertriebsschulungen hätten sie aber behauptet, es werde in Immobilien investiert. Dadurch, durch Werbebroschüren und einen Werbefilm sollte der Anschein einer Investitionstätigkeit erweckt werden. Tatsächlich habe es sich bei der Mehrzahl der späteren Investitionen nur um Scheingeschäfte gehandelt. Genau das sei Betrug, so das Fazit der Richter. Ihr Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Es wird erwartet, dass die Verteidiger Revision einlegen.

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