Mehr Wettbewerb bei der Energiewende

Berlin · Nach langem Streit ist der Weg für die Ökostromreform frei. Von 2017 an müssen sich bei größeren Projekten Anbieter in Ausschreibungen durchsetzen, um eine Förderung zu bekommen.

 Der Ausbau der Windenergie wird durch die Reform der Ökostrom-Förderung gedeckelt. Foto: dpa

Der Ausbau der Windenergie wird durch die Reform der Ökostrom-Förderung gedeckelt. Foto: dpa

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Erneuerbare Energie ausbauen, Kosten im Zaum halten, das Stromnetz nicht überlasten: Bei der Energiewende will die Bundesregierung verschiedene Ziele unter einen Hut bekommen. Dazu hat sie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erneut geändert. Gestern beschlossen Bundestag und Bundesrat die umstrittene Reform:

Umstieg auf Ausschreibungsmodell: Bei neuen Windkraft- und Solaranlagen wird es vorbei sein mit den festen Fördersätzen. Bislang bekommen Betreiber für ins Netz eingespeisten Strom staatlich festgelegte Vergütungen von den Netzbetreibern. Künftig soll es für neue Solar- oder Windanlagen Ausschreibungen durch die Bundesnetzagentur geben. Wer die besten Konditionen bietet, bekommt den Zuschlag. Das soll Kosten senken. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD ) ist überzeugt, dass so die EEG-Umlage sinken wird, die Stromverbraucher zahlen müssen. Für Eigenheim-Besitzer mit einer kleinen Solaranlage auf dem Dach ändert sich aber praktisch nichts.

Ausnahmen für Bürgerenergieprojekte: Windkraftanlagen an Land haben hohe Vorlaufkosten. Damit trotzdem auch Bürgerprojekte wie Energiegenossenschaften bei Ausschreibungen zum Zuge kommen können, sind für sie erleichterte Bedingungen vorgesehen: Bürgergesellschaften können sich etwa bewerben, ohne dass eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorliegt. Diese kann laut Gabriel Ausgaben von mehreren hunderttausend Euro erfordern. Kurz vor der Abstimmung fügten Union und SPD laut Branchenverbänden zudem weitere Erleichterungen ein: So sollen sich kleinere Bürgerprojekte ohne verbindliches Gebot an Ausschreibungsrunden beteiligen können. Bekommen sie einen Zuschlag, wird ihr eventuell niedrigerer Preis auf das Niveau des Konkurrenten angehoben, der als letzter berücksichtigt wird, also den höchsten Preis erzielt. Das soll verhindern, dass sich Projekte aus Konkurrenzdruck in eine Dumping-Spirale begeben, die sie am Ende ruiniert.

Veränderte Ausbauziele: Von 2017 bis 2019 dürfen pro Jahr an Land nur noch Windkraftanlagen mit einer Leistung von 2800 Megawatt gebaut werden. Ab 2020 soll die Ausschreibungsmenge auf 2900 Megawatt steigen. Die langfristigen Ausbauziele für Windkraftanlagen auf See bleiben mit 6500 Megawatt bis 2020 und 15 000 Megawatt bis 2030 zwar bestehen. Aber der Zuwachs soll künftig gleichmäßig vonstattengehen. Zwischen 2021 und 2030 soll nach Angaben der Grünen im Bundestag der jährliche Offshore-Zubau zeitlich gestaffelt auf 500 bis 840 Megawatt pro Jahr begrenzt werden. Im Bereich der Solaranlagen werden jährlich 600 Megawatt ausgeschrieben.

Entlastung für Unternehmen: Ausgeweitet wird der Kreis der stromintensiven Unternehmen, die Entlastungen von der EEG-Umlage beantragen können. Infrage kommt das bisher nur für Firmen, bei denen der Anteil der Stromkosten an ihrer Bruttowertschöpfung bei mindestens 17 Prozent liegt. Mit dem neuen EEG wird der Wert auf 14 Prozent gesenkt. Umgelegt werden die Rabatte auf die übrigen Verbraucher. Die Grünen beziffern die Mehrkosten für Privathaushalte sowie kleinere und mittlere Firmen auf knapp eine Milliarde Euro.

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