Mehr Rechte für Verbraucher beim Gebrauchtwagenkauf

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Verbrauchern beim Gebrauchtwagen-Kauf gestärkt. In dem gestern verkündeten Urteil geht es um die Frage, wer die Ursache für einen Schaden beweisen muss, der innerhalb von sechs Monaten auftritt. In dem verhandelten Fall ging es um einen Getriebeschaden. Nach fünf Monaten funktionierte die Automatikschaltung nicht mehr richtig, weshalb der Käufer des Wagens sein Geld zurückhaben wollte. Gestritten wurde nun darüber, ob der Käufer beweisen muss, dass er die Schaltung nicht selbst durch einen Bedienfehler kaputtgemacht hatte.

Wegen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs musste das Karlsruher Gericht seine Rechtsprechung dazu ändern. Danach wird nun zugunsten des Verbrauchers vermutet, dass der Schaden bereits von Anfang an vorgelegen hat. Der Verkäufer des Gebrauchtwagens muss das Gegenteil beweisen. Gelingt ihm das nicht, wird vermutet, dass der Schaden von Anfang an zumindest im Ansatz vorhanden war - auch wenn ungeklärt bleibt, ob überhaupt ein Mangel vorliegt, für den der Verkäufer verantwortlich ist. (Aktenzeichen: VIII ZR 103/15).

Der Auto-Club Europa begrüßte das Urteil des Bundesgerichtshofs: "Der Käufer ist jetzt immer auf der sicheren Seite und muss sich nicht mit der Beweisführung abkämpfen", teilte der Verband mit.

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