Mehr Netto durch Wahl der richtigen Steuerklasse

Vor allem Verheiratete und eingetragene Lebenspartner sollten sich mit den Lohnsteuerklassen auseinandersetzen, denn im Gegensatz zu Singles können Sie wählen, zu welcher sie gehören wollen. Der Steuerberater Ihres Vertrauens kennt die besten Tipps und Tricks.

 Ehepaare können ihre Steuerklasse frei wählen, der Steuerberater vor Ort hilft bei der besten Entscheidung. Foto: Fotolia/Rido

Ehepaare können ihre Steuerklasse frei wählen, der Steuerberater vor Ort hilft bei der besten Entscheidung. Foto: Fotolia/Rido

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Durch eine geschickte Kombination der Steuerklassen bekommen Sie mehr Netto. Außerdem können optimale Lohnsteuerklassen das Arbeitslosen-, Kranken- und Mutterschaftsgeld erhöhen.

Mit dem Lohn- und Einkommensrechner des Finanzministeriums finden Sie leicht heraus, welche Steuerklassen-Kombination für Sie am günstigsten ist. Berufstätige erhalten nach der Hochzeit zunächst automatisch die Steuerklassen IV und IV. Wenn das für Sie ungünstig ist, sollten Sie wechseln. Möglich ist das generell einmal im Jahr bei Ihrem zuständigen Finanzamt - und zwar spätestens bis zum 30. November.

Berufstätige Ehegatten und Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen, ob der besser Verdienende nach Steuerklasse III und der andere nach Klasse V besteuert werden soll, oder ob sie die Steuerklassen-Kombination IV/IV mit Faktor wählen.

Bedenken Sie: Wenn Sie die Variante III/V wählen, sind Sie zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. In den allermeisten Fällen lohnt es sich ohnehin, eine Steuererklärung abzugeben.

Neuerung bei Lebenspartnern

Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sind Ehepaaren steuerlich gleichgestellt. Bislang erhielten sie nicht automatisch die Kombination IV/IV. Sie mussten eine Änderung ihrer Lohnsteuerklassen gesondert beim Finanzamt beantragen. Seit November 2015 übermitteln die Ämter auch bei eingetragenen Lebenspartnern die Daten, die die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale generieren. Folglich wird auch für diejenigen, die ab November 2015 ihre Partnerschaft neu eingetragen haben, die Kombination IV/IV gebildet. Wünschen Sie eine andere Kombination, so müssen Sie dies beim Finanzamt beantragen.

Kein Rückschluss auf Familienstand

 Der Finanzexperte Ihres Vertrauens weiß, wie Sie mit der perfekten Steuererklärung Geld sparen. Foto: Fotolia/Andrej Popov

Der Finanzexperte Ihres Vertrauens weiß, wie Sie mit der perfekten Steuererklärung Geld sparen. Foto: Fotolia/Andrej Popov

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Wer seinem Arbeitgeber nicht offenbaren möchte, dass er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, kann die ungünstigere Steuerklasse I wählen. Die Datenübermittlung an den Arbeitgeber erfolgt so, dass keine Rückschlüsse auf den Familienstand möglich sind. Die Finanzverwaltung hat angekündigt, dass Lebenspartner, die vor dem 1. November 2015 ihre Partnerschaft eintragen ließen, von den Finanzämtern über diese Neuerung informiert werden. Schalten Sie auf jeden Fall Ihren Steuerberater vor Ort ein, er kennt Details und hilft, Geld zu sparen.

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