Mehr Elterngeld durch Wechsel der Lohnsteuerklasse

Nicht nur für Verheiratete, auch für Eltern kann sich

der Wechsel der Steuerklasse lohnen. Die Höhe des Elterngelds ergibt sich aus dem durchschnittlich erzielten Gehalt der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Erwarten Sie ein Kind, sollte der Elternteil, der das Kind nach der Geburt überwiegend betreut, so früh wie möglich die Steuerklasse III wählen.

Denn dadurch erhöht sich das Nettoeinkommen. Werdende, verheiratete Mütter oder Väter können so mehr Elterngeld bekommen.

Der Antrag auf den Steuerklassenwechsel sollte allerdings bis sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt werden. Ihr Steuerberater weiß mehr dazu!

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