LBS Saar will vorerst nicht kündigen

Saarbrücken · Die Landesbausparkasse Saar (LBS Saar) will auch nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vorerst keine hochverzinsten Bauspar-Altverträge kündigen. Wir werden jetzt erstmal das Urteil des Bundesgerichtshofs prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden", sagte LBS-Chef Dirk Hoffmann. Am Dienstag hatte der BGH entschieden, dass Bausparkassen Verträge kündigen können, wenn die sogenannte Zuteilungsreife bereits seit zehn oder mehr Jahren erreicht ist (AZ: XI ZT 185/16 u.a.). Die Zuteilungsreife bezeichnet den Zeitpunkt, ab dem ein Bausparer Anspruch auf ein Darlehen hat. Unstrittig war bisher, dass übersparte Verträge gekündigt werden können, bei denen die angesparte Summe die Bausparsumme übersteigt. Diese hatte auch die LBS Saar in der Vergangenheit gekündigt.

Hoffmann begrüßt das BGH-Urteil, weil es "den Sinn des Bausparens noch einmal klargestellt hat". Das Ziel sei, günstige Kredite zum Bauen zu sichern. Trotzdem will er sich heute noch nicht festlegen, ob auch die LBS Saar Verträge kündigen will, die nur wegen der hohen Zinsen von den Kunden gehalten werden. "Betriebswirtschaftlich wäre das für uns natürlich eine Entlastung, aber es zählen ja auch andere Faktoren bei einer solchen Entscheidung", sagt er.

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