Meldung Knast für renitenten und sturen Vermieter

München · (wbü) Vermietet ein Wohnungseigentümer seine vier Wände über Monate illegal an arabische Medizintouristen, kann er ins Gefängnis wandern. Die Kommune hatte die „hotelähnliche“ Nutzung der Wohnung bei Mietkosten bis zu 300 Euro pro Nacht untersagt.

Sie verhängte Buß- und Zwangsgelder, die der Vermieter nicht zahlte. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die von der Gemeinde verfügte einwöchige Zwangshaft (Az.: 12 C 1544/17).

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