Kiene Ermittlungen gegen den Audi-Chef Staatsanwaltschaft ermittelt nicht gegen Audi-Chef Stadler

München · () Die Münchner Staatsanwaltschaft hat in der Diesel-Affäre bis heute keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Audi-Chef Rupert Stadler. „Unter den Beschuldigten sind keine aktuellen oder früheren Vorstände“, sagte gestern Staatsanwältin Karin Jung. Die Verteidiger des seit sieben Wochen in Untersuchungshaft sitzenden Audi-Motorentwicklers P. sagten, nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe P. seine Vorgesetzten hinters Licht geführt. P. war von 2006 bis 2015 einer der führenden Motorenentwickler bei der Volkswagen-Tochter Audi in Neckarsulm gewesen. Die US-Justiz wirft P. vor, er habe „Audi-Mitarbeiter angewiesen, eine Software zu entwickeln und einzubauen, mit der die standardmäßigen US-Abgastests getäuscht werden“. Die Münchner Justiz verdächtigt P. des Betruges.

Seine Verteidiger Walter Lechner und Klaus Schroth betonten gestern, ihr Mandant sage als Einziger umfassend aus. „P. ist ein Unterabteilungsleiter. Der ermittelnde Staatsanwalt vertritt die Auffassung, dass P. seine Vorgesetzten als gutgläubige Werkzeuge benutzt habe. Dass diese von nichts gewusst haben sollen, ist jedoch undenkbar und widerspricht jeder Lebenserfahrung“, sagte Lechner.

P. habe der Staatsanwaltschaft einen dicken Ordner mit Unterlagen übergeben lassen, „da steht alles drin“, sagte der Anwalt. P. habe auch eine Chronik aufgestellt, die erkennen lasse, „wer was wann gewusst und entschieden hat. P. und sein Vorgesetzter Herr W. haben vielfach darauf hingewiesen, dass gegen US-Gesetze verstoßen wird und dass sie das ablehnen.“

Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ , NDR und WDR soll der frühere Motorentwickler ausgesagt haben, Stadler und der Vorstand seien 2010 und 2012 über das Problem bei der Adblue-Reinigung von Dieselabgasen informiert worden. Stadler hatte allerdings mehrfach betont, von manipulierten Schadstoffmessungen nichts gewusst zu haben. Die Staatsanwältin sagte, strafrechtliche Ermittlungen gegen Audi-Vorstände gebe es weiterhin nicht, wohl aber ein Bußgeldverfahren gegen namentlich nicht genannte Vorstandsmitglieder wegen möglicher Verletzung der Aufsichtspflicht. Über eine Haftbeschwerde von P.s Anwälten wird eine Entscheidung des Amtsgerichts diese oder nächste Woche erwartet.

Bis dahin ist auch mit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts über den Antrag der US-Justiz zu rechnen, P. in Auslieferungshaft zu nehmen. Das Münchner Amtsgericht hatte seinen Haftbefehl mit dem Argument der Fluchtgefahr begründet. Audi hatte P. vor zwei Jahren beurlaubt und vor einem halben Jahr dann fristlos gekündigt.

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