Meldung Keine Zwangsräumung nach 13 Jahren

München · (wbü) Die Zwangsräumung einer gemeindeeigenen Wohnung kann nicht 13 Jahre nach dem Räumungsurteil vollstreckt werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az.: 424 C 26626/16). Seinerzeit war auf Anraten der Jugendberatungsstelle auf die Räumung verzichtet worden, weil die Tochter unter sozialpädagogischer Betreuung stand.

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