Urteile Internet ersetzt keinen Mietspiegel

München · Ein Vermieter darf seine Mieterhöhungs-Forderung nicht auf den so genannten Mietpreischeck des Internetportals Immobilienscout24 stützen. Das urteilten die Richter des Amtsgerichts München. Die formalen Anforderungen an ein Mieterhöhungsschreiben seien damit nicht erfüllt.

Das gelte auch dann, wenn der Vermieter argumentiert, dass der Mietspiegel (hier für München) nicht herangezogen werden könne, da nicht nachvollziehbar sei, wie er entstehe. Das Internet-Portal bilde allerdings nur Mietforderungen und nicht die tatsächlich gezahlten Mieten ab, hieß es vom Gericht. (AZ: 472 C 23258717)

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