Urteile Internet ersetzt keinen Mietspiegel
München · Ein Vermieter darf seine Mieterhöhungs-Forderung nicht auf den so genannten Mietpreischeck des Internetportals Immobilienscout24 stützen. Das urteilten die Richter des Amtsgerichts München. Die formalen Anforderungen an ein Mieterhöhungsschreiben seien damit nicht erfüllt.
06.12.2018
, 20:19 Uhr
Das gelte auch dann, wenn der Vermieter argumentiert, dass der Mietspiegel (hier für München) nicht herangezogen werden könne, da nicht nachvollziehbar sei, wie er entstehe. Das Internet-Portal bilde allerdings nur Mietforderungen und nicht die tatsächlich gezahlten Mieten ab, hieß es vom Gericht. (AZ: 472 C 23258717)