Musterprozess im Abgas-Skandal Richter: VW könnte Markt zu spät informiert haben

Braunschweig · (dpa) Im milliardenschweren Musterverfahren zum VW-Abgas-Skandal könnten die Chancen der Anleger nach dem Dämpfer am ersten Prozesstag wieder steigen. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Braunschweig wollte gestern nicht ausschließen, dass der Autoriese den Kapitalmarkt zu spät über den Betrug mit manipulierten Dieselmotoren informiert haben könnte.

Nach vorläufiger Einschätzung spreche einiges dafür, dass Volkswagen per Ad-hoc-Mitteilung schon im Sommer 2015 hätte Bescheid geben müssen, sagte Richter Christian Jäde. Er bezog sich dabei auf das VW-Eingeständnis gegenüber US-Behörden vom 19. August 2015, Dieselmotoren manipuliert zu haben – dies könnte eine kursrelevante Information gewesen sein. Der Autokonzern übermittelte der Finanzwelt erst etwa einen Monat später – am 22. September 2015 – diese Nachricht. Aus der Sicht von Volkswagen gab es allerdings keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz der Affäre, bis die US-Umweltbehörde EPA am 18. September 2015 unerwartet mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit ging.

Nach dem öffentlichen Bekanntwerden der Abgas-Affäre hatten die VW-Vorzugsaktien zwischenzeitlich fast die Hälfte des Werts verloren, Anleger erlitten teils massive Verluste. Insgesamt machen Kläger Forderungen von fast neun Milliarden Euro geltend.

(dpa)
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