Berufung gegen Umwelthilfe-Urteil Hessen will sich gegen Diesel-Fahrverbote wehren

Wiesbaden · Die hessische Landesregierung will sich juristisch gegen das Urteil zum Dieselfahrverbot in Frankfurt wehren. Sobald die schriftliche Begründung vom Verwaltungsgericht Wiesbaden vorliegt, werde das Land Berufung beim Verwaltungsgerichtshof Kassel beantragen, kündigten Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) und Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) gestern an.

Den Fahrern älterer Autos droht im kommenden Jahr in Frankfurt ein großflächiges Fahrverbot.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte wegen der Überschreitung von Stickoxidgrenzwerten gegen Hessen geklagt. Das Land ist für die Fortschreibung der Luftreinhaltepläne in den Städten verantwortlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über eine einstweilige Anordnung, die die Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht beantragt hatte, ist noch nicht entschieden. Sollte dieser stattgegeben werden, müsste das Urteil auf jeden Fall zunächst umgesetzt werden – etwaige Berufungen hätten keine aufschiebende Wirkung. Bouffier und Hinz kündigten an, sich auch gegen die einstweilige Anordnung zu wehren. Das Land halte die Auswirkungen eines möglichen Fahrverbots für „nicht hinnehmbar“. 

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