Große Schäden auch für die Versicherung

Saarbrücken · Acht teure Großschäden haben den Saarland-Versicherungen die Bilanz des vergangenen Jahres verhagelt. Über 20 Millionen Euro Mehrkosten fielen an. Die Lebensversicherungssparte rettete die Bilanz.

 Die Folgen der heftigen Regenfälle im Sulzbachtal haben wieder gezeigt, dass vielen Hausbesitzern der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden fehlt. Foto: Becker & Bredel

Die Folgen der heftigen Regenfälle im Sulzbachtal haben wieder gezeigt, dass vielen Hausbesitzern der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden fehlt. Foto: Becker & Bredel

Foto: Becker & Bredel

Der Klimawandel ist auch im Saarland schmerzhaft zu spüren. Nicht nur weltweit nehmen Unwetter zu, "auch im Saarland zeigt die Kurve nach oben", sagte gestern Dirk Hermann, Vorstandsvorsitzender der Saarland Versicherungen . Im Sulzbachtal war dieser Tage zu erleben, was das bedeutet. Straßen verwandeln sich in reißende Flüsse, in Garagen, Keller und Wohnungen steht das Wasser. Die geschädigten Hausbesitzer rufen bei der Versicherung an, aber so manche erleben dann eine Enttäuschung. Die normalen Gebäude- und Hausratversicherungsverträge decken sogenannte Elementarschäden zum Beispiel durch Starkregen oder Überschwemmungen nicht ab. In den vergangenen vier Jahren haben zwar mehr Saarländer reagiert. Die Quote der Haushalte, die spezielle Policen gegen Elementarschäden abgeschlossen haben, sei von zwölf auf 18 Prozent gestiegen. "Doch 82 Prozent der Gebäude sind dagegen nicht versichert", beklagte Hermann und appellierte, die Ausweitung des Versicherungsschutzes zu prüfen.

Dass Schäden nicht nur Versicherte, sondern auch Versicherungen treffen können, musste das saarländische Unternehmen im vergangenen Jahr erleben. Acht Großschäden verhagelten die Bilanz. Insgesamt stiegen die Kosten für Schadensr egulierung gegenüber dem Jahr 2014 um 21,6 Millionen auf 112,1 Millionen Euro . Das führte auch zu einer "schlechten Schaden-Kosten-Quote von 114 Prozent", sagte Hermann. Die Saarland-Versicherungen mussten also deutlich mehr für Schadensregulierung ausgeben, als sie an Beiträgen eingenommen hatten. Wenn sie sich nicht selbst für solche Fälle rückversichert hätten, wäre die Bilanz noch schlechter ausgefallen. "Unter dem Strich steht eine schwarze Null" bei der Saarland Feuerversicherung AG, sagte Hermann. Genau genommen seien es 200 000 Euro . 2014 betrug der Jahresüberschuss noch 1,1 Millionen Euro .

Das kleine Plus kommt aber auch nur zustande, weil die Saarland Lebensversicherung AG, die zweite Sparte der Saarland-Versicherungen, trotz Niedrigzins-Umfeld wieder 1,9 Millionen Euro Gewinn erwirtschaftete. Davon flossen aufgrund der Beteiligungsverhältnisse 600 000 Euro an die Feuerversicherung AG und hoben so das Ergebnis in die Gewinnzone.

Sieht man von den Kosten für die Schäden ab, sei das vergangene Jahr gut gelaufen, sagte Hermann. Die Betragssumme stieg in der Feuer-Sparte um 2,6 Prozent auf fast 124 Millionen Euro . Und die Lebensversicherungssparte hatte sich gegen den Trend positiv entwickelt. Während die Beitragseinnahmen in der gesamten Branche um 2,8 Prozent zurückgingen, konnte die Saarland Lebensversicherung AG die Beiträge stabil bei 150,6 Millionen Euro halten.

Im laufenden Jahr sehe es bislang insgesamt wieder besser aus. Von Großschäden sei man verschont geblieben, sagte Vorstandschef Hermann. Das "sehr solide Wachstum" gehe weiter.

Meinung:

Schutz sollte Pflicht sein

Von SZ-Redakteur Volker Meyer zu Tittingdorf

Solche Unwetter wie in den vergangenen Tagen können Hausbesitzer ruinieren, wenn der Versicherungsschutz fehlt. Viele denken irrigerweise, dass die normalen Wohngebäude- und Hausratversicherungen solche Schäden abdecken. Das tun sie aber nicht. Seit einigen Jahren werben die saarländische Landesregierung und die Versicherungswirtschaft dafür, dass sich die Hauseigentümer gegen sogenannte Elementarschäden wie Überschwemmungen absichern. Das hat offenbar schon gewirkt, aber noch bei weitem nicht genug. In Baden-Württemberg war solch eine Versicherung lange Pflicht. Vielleicht sollten die Gesetzgeber bundesweit darüber nachdenken, solch eine Pflicht neu einzuführen.

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