Tarifverträge Gewerkschaften kämpfen für mehr Extrawürste

Frankfurt/Saarbrücken · Extra-Leistungen für Gewerkschaftsmitglieder sind in deutschen Tarifverträgen selten. Das ändert sich langsam.

 Auch mit Demonstrationen erstreiten Gewerkschaftsmitglieder Verbesserungen für zahlreiche Arbeitnehmer. Foto: von Erichsen/dpa

Auch mit Demonstrationen erstreiten Gewerkschaftsmitglieder Verbesserungen für zahlreiche Arbeitnehmer. Foto: von Erichsen/dpa

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(dpa/SZ) "Unsere Mitglieder finden es gar nicht lustig, dass Trittbrettfahrer die gleichen Leistungen erhalten wie sie", sagt Manfred Maresch, IG-BCE-Bezirkschef in Nordrhein-Westfalen. Viele Arbeitgeber zahlen die über die Tarifverhandlungen erstrittenen Gehälter und Leistungen an alle Beschäftigten gleichermaßen aus. Unter dem Strich stellen sich Nicht-Mitglieder aber wirtschaftlich besser, weil sie keine Gewerkschaftsbeiträge zahlen müssen, die in der Regel ein Prozent des Bruttogehalts betragen.

Gewerkschaften versuchen daher, für ihre eigenen Leute Extras herauszuholen. Einmalzahlungen, ein Tag Urlaub mehr oder Zuschüsse zu Krankengeld oder Altersversorgung sind Beispiele aus der vielfältigen Praxis.

Die Arbeitgeber stehen dieser Praxis - vor allem in der Fläche - eher kritisch gegenüber: "Die Arbeitgeber möchten alle Mitarbeiter gleich behandeln, unabhängig davon, ob sie Gewerkschaftsmitglied sind oder nicht", sagt Hagen Lesch vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft (IW). "Die Arbeitgeber zahlen ja auch keinen Bonus dafür, sich nicht gewerkschaftlich zu organisieren."

Doch die Gewerkschaften halten es schon für richtig, dass ihre Mitglieder für ihr Engagement belohnt werden: "Wir sind ja kein Sozialverband, sondern arbeiten mitgliederorientiert", sagt Jessica Reckler, Gewerkschaftssekretärin bei der NGG im Saarland. "Bei uns gibt es beispielsweise 147 Euro Erholungsbeihilfe, die ausdrücklich nur unseren Mitgliedern zusteht." Auch Eugen Roth, DGB-Vorsitzender im Saarland, hält es für selbstverständlich, dass Gewerkschaftsmitglieder mehr bekommen als andere: "Es steht ja jedem frei, in die Gewerkschaft einzutreten", sagt er.

Vergleichsweise einfach ist es, entsprechende Vergünstigungen durchzusetzen, wenn Unternehmen in der Krise auf die Unterstützung der Beschäftigten angewiesen sind, wie der gewerkschaftsnahe Arbeitsrechtler Johannes Heuschmid sagt.

Bei der IG Metall ist das nach dem "Pforzheimer Abkommen" aus dem Jahr 2004 häufiger der Fall. Einschnitte bei Sonderzahlungen oder Arbeitszeit werden in den Sanierungsvereinbarungen typischerweise für die eigenen Mitglieder abgemildert: Sie sind dann besser gegen Einkommensverluste und andere Nachteile geschützt als Nicht-Mitglieder. Das soll auch ein Anreiz sein, in schwierigen Zeiten Gewerkschafter zu bleiben, sagt Heuschmid.

In der Sanierungssituation hat zudem das Unternehmen weder ein Interesse noch die notwendigen Mittel, die Extrawurst auch allen anderen, nicht organisierten Beschäftigten zukommen zu lassen. Das ist wichtig, denn Nachteile für andere dürfen die Tarifpartner nämlich nicht miteinander vereinbaren. Druck oder gar Zwang zum Gewerkschaftseintritt darf erst recht nicht ausgeübt werden. In einer einfachen Sonderzahlung sieht das Bundesarbeitsgericht seit einem Grundsatzurteil aus dem Jahr 2009 aber nur noch einen "Anreiz", was zu einer gewissen Renaissance der Bonus-Vereinbarungen geführt hat.

In den Gewerkschaften werden aber durchaus auch Bedenken formuliert, wenn zu forsch nach individuellen Vorteilen gerufen wird. Denn letztlich liegt den Gewerkschaften der Gedanke zugrunde, die gesamtgesellschaftliche Situation zu verbessern, und nicht den Vorteil Einzelner.

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