Verkehr Gericht fordert Termin für Diesel-Fahrverbot in Stuttgart

Stuttgart · (dpa) Die Landesregierung in Baden-Württemberg muss sich nach Auskunft des Verwaltungsgerichts Stuttgart auf einen Termin für Fahrverbote für Diesel-Autos der Euronorm 5 in Stuttgart festlegen. Innerhalb der nächsten zwei Wochen müsse das Land erklären, für wann der neue Luftreinhalteplan in Stuttgart ein Einfahrtverbot für Euro-5-Diesel vorsieht, erklärte eine Sprecherin des Gerichts nach einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin mit dem Land und der Deutschen Umwelthilfe (DUH).

 Der Kampf um Diesel-Fahrverbote wird weiter vor Gericht ausgefochten.

Der Kampf um Diesel-Fahrverbote wird weiter vor Gericht ausgefochten.

Foto: dpa/Marijan Murat

Hält das Land die Frist nicht ein, könnte das Gericht auf Antrag der DUH ein Zwangsgeld von bis zu 10 000 Euro androhen.

Die grün-schwarze Landesregierung hatte zuvor angekündigt, dass es Anfang 2019 Fahrverbote für Diesel der Abgasnorm 4 und darunter geben soll. Sie muss nun dem Gericht versichern, dass im Laufe des nächsten Jahres, etwa im September 2019, auch Diesel-Autos der Abgasnorm 5 einbezogen werden, hieß es. Ankündigungen gebe es viele, das Land müsse sich nun aber bis 15. Juli darauf festlegen.

Unterdessen macht Baden-Württemberg beim Bund Druck wegen des Themas Nachrüstungen. Der Bund müsse die rechtlichen Vo­raussetzungen dafür schaffen, dass nachgerüstete Diesel offiziell eine Anerkennung und Bescheinigung bekämen. „Andernfalls ist es den Ländern unmöglich, entsprechende Ausnahmen von Verkehrsbeschränkungen in Luftreinhalteplänen vorzusehen und umzusetzen“, heißt es in einem Brief des Amtschefs im Landesverkehrsministerium, Uwe Lahl, an den Verkehrsstaatssekretär im Bund, Gerhard Schulz.

In diesem Zusammenhang bietet der Bund fünf Modellstädten bis 2020 insgesamt 130 Millionen Euro an, um die Luft sauberer zu bekommen. Das Geld soll in Bonn, Essen, Herrenberg, Mannheim und Reutlingen für Projekte genutzt werden können, wie Umwelt- und Verkehrsministerium mitteilten. Sie sollen  darauf zielen, den öffentlichen Nahverkehr attraktiver zu machen. Der Bund sei bereit, im Schnitt 95 Prozent der Kosten von Vorhaben zu übernehmen. Die Kommunen hatten bereits Projekte vorgeschlagen, etwa zu Vergünstigungen für Busse und Bahnen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Zahl der Woche