Bis zum 19. August Firmen müssen Kühlanlagen melden

Saarbrücken · Unternehmen, die eine Verdunstungs-Kühlanlage, einen Kühlturm oder einen Nassabscheider betreiben, müssen den Betrieb bis zum 19. August anzeigen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) hin.

Im Saarland ist das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) dafür zuständig. Betroffen davon sind nicht nur die Industrie und Energiewirtschaft. In Klimaanlagen verbaut kommen derartige Anlagen auch im Handel, in der Gastronomie sowie in Hotel- oder Bürogebäuden zum Einsatz, so die IHK.

Das bundesweite Online-Meldesystem findet man unter www.kavka.bund.de. Weitere Infos auch beim LUA (https://www.saarland.de/238237.htm).

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