Fehlerhafte Gehaltszettel bei Kaufland

Saarbrücken · Ein Fehler in der Entgelt-Abrechnung oder Absicht, um bei Teilzeitkräften Geld zu sparen? Die Handelskette Kaufland und die Gewerkschaft Verdi streiten sich.

Die Gewerkschaft Verdi wirft der Handelskette Kaufland Unregelmäßigkeiten bei den Gehaltsabrechnungen vor. Bei zahlreichen Teilzeitkräften seien die tariflichen Arbeitszeiten einseitig auf den Abrechnungen reduziert worden. Die Differenz zum korrekten Tarifgehalt sei als "freiwillige Gehaltszulage" ausgewiesen. Diese Praxis sei nicht nur im Saarland, sondern in einigen Bundesländern aufgetreten, so der saarländische Verdi-Verantwortliche Alex Sauer. "Tariflich vereinbarte Vergütungen sollten auch so bezahlt werden", sagt Sauer. Denn eine freiwillige Zulage könne vom Unternehmen jederzeit gekündigt werden. Und auch Leistungen wie das Weihnachtsgeld würden auf Basis des tariflichen Gehaltes bezahlt - hier würden die Mitarbeiter durch den Kaufland-Schritt Geld verlieren.

Sauer geht jedenfalls nicht von einem Versehen der Handelskette aus. "Auffällig ist, dass das gerade bei der Abrechnung passiert ist, mit der auch das Urlaubsgeld ausgezahlt wird. Gerade weil dann mehr Posten aufgeführt sind, wird sie häufig nicht so genau geprüft", sagt er. Auch sei das Phänomen vor allem bei Teilzeitkräften aufgetreten. Letztlich gehe es zwar im individuellen Fall nur um wenige Euro, für den Konzern summiere sich das jedoch auf einen hohen Betrag. Die Gewerkschaft hat Kaufland-Mitarbeiter deshalb in einer Brief-Aktion aufgefordert, die Gehaltszettel aufmerksam zu prüfen.

Kaufland teilte auf Anfrage mit, dass es sich um einen Fehler im Abrechnungsprozess handelte. Davon sei nur eine "geringe Anzahl unserer Mitarbeiter" betroffen, hieß es. "Nach Feststellung haben wir sofort reagiert und den Fehler technisch behoben", heißt es von Kaufland . "Bei dieser Behebung wurde sichergestellt, dass die Höhe des monatlichen Entgelts unverändert bleibt." Das Unternehmen gehe aktiv auf die betroffenen Mitarbeiter zu, so die Lidl-Tochter.

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