Zu sanft gegenüber der Autoindustrie EuGH verurteilt Deutschland im Kältemittel-Streit

Luxemburg · Deutschland ist nach einem Urteil des höchsten EU-Gerichts zu nachsichtig mit dem Autobauer Daimler umgegangen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilte gestern die Bundesrepublik, weil sie nicht rechtzeitig dafür gesorgt habe, dass ein klimaschädliches Treibhausgas in Klimaanlagen von mehr als 133 000 Daimler-Fahrzeugen nicht mehr verwendet wird (AZ: C-668/16).

Damit gaben die Luxemburger Richter nach jahrelangem Streit in Teilen einer Klage der EU-Kommission statt, die für die Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht zuständig ist. Eine Strafe gibt es nicht, Deutschland muss jedoch die eigenen Gerichtskosten tragen sowie die Hälfte der Kosten der EU-Kommission. Im Zuge des Diesel-Abgasskandals werfen Umweltverbände und Verbraucherschützer der Bundesregierung vor, zu nachsichtig mit der Autoindustrie umzugehen.

Die EU-Kommission hatte 2014 ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es den Einsatz des nach EU-Recht verbotenen Treibhausgases R-134a in Klimaanlagen weiter zugelassen hatte.

(dpa)
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