EuGH-Urteil Ausgeschreibung ist nicht immer nötig

Luxemburg · Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Position von Hilfsorganisationen beim Transport von Notfallpatienten gestärkt. Es handele sich dabei um Gefahrenabwehr, entschieden die Richter. Die Aufträge dafür könnten deshalb auch ohne öffentliche Ausschreibung an gemeinnützige Organisationen vergeben werden.

(dpa)
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